Leserkommentare zum Artikel

Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich derzeit in der Testphase. Sie soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit eingesetzt werden können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte zukünftig alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich.

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Gesundheitskarte

Beitrag von Edmund
22.07.2021, 11:29 Uhr

Ich habe gerade die neue Gesundheitskarte erhalten, obwohl die Bisherige noch 2 Jahre gültig ist. Mein Anruf bei der Krankenkasse hat ergeben, dass der Einsatz der neuen Karte von ganz oben kommt und mehr Daten gespeichert werden können. Ich befürchte, das sich Stellen Zugang zu meinen Daten verschaffen, die hiermit Missbrauch betreiben können, denn ich muss sagen, der Politik traue ich nicht über den Weg.

Kann man die Einführung der eGK einklagen

Beitrag von Oliver
01.06.2010, 21:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Kraska,

gartuliere zur Darstellung des Themas eGK.

Für mich stellt sich die Frage, wie fahrlässig es ist nicht auf moderne Kommunikationsmedien wie der eGK zurück zu greifen um Menschenleben zu retten? Zudem wurde die Einführung mit einem Enddatum, der 31.12.2006 gesetzlich verankert. Kann man dies als Bürger einklagen?

Beste Grüße sendet Ihnen

Oliver

Gesundheitskarte

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 09:10 Uhr

Die nun "abgespeckte" elektronische Gesundheitskarte soll weder Rezepte noch Patientanakten enthalten. Bleibt die Frage, wozu soll sie die derzeit existierende Krankenkassenkarte ersetzen? Welche Daten werden konkret gespeichert? Hat sie überhaupt noch einen Zweck? Oder sind Kassen, Ärzte etc. nach dem andauernden Streit bezüglich des Datenschutzes eingeknickt...?

elektronische Gesundheitskarte

Beitrag von Patrick W.
09.03.2010, 12:20 Uhr

Tja, da scheint der Teufel im Detail zu stecken. Die Idee finde ich persönlich gut, da man sich wohl schnellere und effektivere Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten erhoffen kann. Doch wie macht man dieses "Zauber-Kärtchen" sicher? So ein bißchen erinnert mich das an diese Karten, die man im Supermarkt bekommt, um Punkte zu sammeln; damit kann bekannterweise auch Schindluder getrieben werden. Und dabei handelt es sich nicht um solch sensiblen Daten, wie bei der elektronischen Gesundheitskarte!

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