Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!
Die IT-Recht-Kanzlei wird in letzter Zeit wieder häufiger mit Fällen von Filesharing konfrontiert. Häufig melden sich verzweifelte Eltern, die wegen Filesharing-Aktivitäten Ihrer Kinder abgemahnt wurden, von denen sie bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ahnung hatten. Aufgrund der Zunahme derartiger Fälle hat das Thema in der jüngeren Vergangenheit auch wiederverstärkt Eingang in die Medien gefunden. Die IT-Recht-Kanzlei nimmt dies zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe beim Filesharing einmal genauer zu beleuchten. Dabei wird insbesondere auf haftungsrechtliche Fragen eingegangen.
urheberrechtliche
Beitrag von melanie
27.08.2010, 14:43 Uhr
Wie seiht es aus wenn man es nicht zahlen kann und am lebensminimum lebet und wie langen können die das denn einfohrdern??
Teufel mit Belzebub austreiben ?
Beitrag von hansi-pe
19.08.2010, 03:29 Uhr
Also die sogenannten Abmahner sind oftmals die schwarzen Schafe und gegen die sollte das Gesetzt vorgehen. Sich von jemanden eine IP Adresse zu besorgen ist nicht besonders schwer. Den Rest kann man sich oben dann abschreiben und eine Phnantasie Rechnung versenden..... also so ähnlich scheint das wohl zu laufen. Geschäft machen mit künstlich erzeugter Angst. Gerade Anwälte sollten so nicht ihr Geld verdienen. Also Ihr wißt Bescheid und sagt nicht ich hätte euch nicht gewarnt ! And always hang loose Euer hansi-pe
100,-EUR Abmahnung
Beitrag von Helena F.
28.12.2009, 23:37 Uhr
Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer Abmahnung das "Vergleichsangebot" der abmahnenden Kanzlei annehmen muss oder ob es auch eine Möglichkeit gibt, dass man sich auf diese sog. 100,-EUR Klausel einigt? Ab wann kann man eine solche 100,-EUR Abmahnung überhaupt annehmen? Was sind die Voraussetzungen? Und macht es Sinn, dem Anwalt zu schreiben, dass man nur die 100,-EUR zahlt und gudd is?
Vorgehensweise und Fristen
Beitrag von Unbekannt
28.08.2009, 12:51 Uhr
Hallo ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Wird seitens der Abmahner bei jedem Titel einzeln in den tauschbörsen geschaut oder haben die eine einmalige HASH Datei gespielt und somit eine ganze Tabelle der bereits runtergeladenen Dateien und bedienen sich dieser dann nach und nach ? Somit wäre ja ein finanzieller Ruin beim Nutzer vorprogrammiert.
Und gibt es fristen zwischen dem etwaigen Uploaden und Abmahnen ?
Danke im vorraus für antworten...
Prüf- und Kontrollpflicht
Beitrag von Muttertierchen
25.05.2009, 10:43 Uhr
Muss ich nun meinen Sohn, wenn er im Internet surft, pausenlos beaufsichtigen, damit er keine Urheberrechtsverletzungen begeht? Der Begriff: Prüf- und Kontrollpflicht ist mir viel zu schwammig. Weil eigentlich besagt er ja, dass ich ständig prüfen und kontrollieren muss/soll. Nach dem was ich bisher gelesen habe, scheint es aber auszureichen, wenn ich dem Kind einmal erklärt habe, dass es dies und das nicht darf. Ich hoffe sehr, dass mir keine Abmahnung ins Haus flattert...
unwissentliches Uploaden durch Tauschagenten
Beitrag von M. aus W.
01.03.2009, 15:54 Uhr
Hallo,
wie sieht es mit der Behauptung aus, dass ein Internetnutzer sein Interesse lediglich auf einen Download gerichtet hat (zu einem Zeitpunkt vor 01.01.08) und sich hierfür eines Tauschagentenprogrammes, wahllos heruntergeladen aus dem Internet, bedient hat und dieses Programm nun, ohne das Wissen des Nutzers, dessen Musiksammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Muss der Nutzer erst IT studieren, um ausschließen zu können, dass ein Shareware-Programm, welches binnen 3 Sekunden installiert ist, Urheberrechtsverletzungen begehen kann?? Im Strafrecht wird ein Handeln ohne billigende Inkaufnahme fahrlässig genannt und entsprechend beim Strafmaß angewandt. Wie kann es sein, dass im Zivilrecht solche m.E. nach wichtige Handlungsabsichten nicht berücksichtigt werden?? Es ist doch absurd: der Nutzer macht einen Fehler, den er - der Willkür der Musikindustrie bzw. deren Rechtevertreter völligst ausgeliefert - sehr teuer bezahlen muss. Reicht es tatsächlich aus, durch mittels unterdurchschnittlichen PC Kenntnissen Schäden in Millionenhöhen zu verursachen und dafür von der deutschen Justiz zur Rechenschaft gezogen zu werden?? Und das in einer Zeit, in der der Mensch ohne PC als Außenseiter deklariert wird, der ohne PC und Internetanschluß nichts wert ist - dieser Mensch, der sich im Internet vorantastet, soll plötzlich auf der Anklagebank sitzen und Verursacher von Millionenschäden sein??
Ich halte dies nicht für möglich. Das Drohgerüst der feinen Anwälte wie Rasch und Co wird durch undurchsichtige Forenbeiträge Internet und halbherzig abgedruckter Gerichtsurteile absichtlich aufrecht erhalten.
Woher nimmt ein Landgericht bitte schön die Annahme, dass durch Gewähren eines Uploads eines einzigen Songs ein Schaden von 5000 Euro entsteht - ohne dass der SOng überhaupt heruntergeladen wird?
Wenn ein Gericht dies so einfach festsetzen kann, dann muss es das auch gegenüber einem höheren Gericht rechtfertigen. ich glaube kaum, das es dies kann. Oder hat das Landgericht etwa eine wissenschaftlich fundierte Studie über die Schäden durch Filesharing für die Festsetzung dieses angeblichen Schadens zugrundegelegt?
Nun, dann mach ich mich zivilrechtlich demnach auch strafbar, wenn ich das Auto meiner Ex-Frau, wenn es ausschließlich dieser gehört - im Internet zum Verkauf anbiete, es aber nicht verkaufe. Der Schaden, nämlich der Wert des Autos, würde dann von einem Gericht geschätzt werden und diesen müsste ich meiner Ex-Frau als Schadensersatz zahlen oder wie? Obwohl das Auto nach wie vor in deren Garage steht und niemandem etwas geschehen ist?? Und der Anwalt meiner Frau freut sich, weil sich dessen Honorar anhand des Streitwertes bemisst.
Was wäre dennn dann, wenn meine Ex-Frau sagt, der Wagen sei ihr 100.000 Euro wert? Ist das dann der gesetzlich festgelegte Streitwert?
So macht es doch Herr Rasch. Es wird einfach ein Wert festgelegt und mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gedroht, sollte der Rechteverletzter den Vergleich nicht zahlen wollen.
Nichts anderes als bloßes Schätzen.
ich würde gerne die Studie sehen, die besagt, dass das bloße Anbieten eines Songs 5000 Euro Schaden verursacht, obwohl er an niemanden "veräußert" wurde.
Mann-o-Mann, das ist doch alles eine Riesenverarsche!!
Mir fällt hier nichts mehr zu ein.
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