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Leserkommentare zum Artikel

Rapper Bushido geht gegen Markenrechtsverletzungen vor

Erst kürzlich hatte die IT-Recht Kanzlei von einer Abmahnwelle, ausgelöst durch Abercrombie & Fitch berichtet. eBay-Verkäufer, die Artikel von Abercrombie & Fitch verkauften, wurden wegen angeblicher Verletzungen der Markenrechte von Abercrombie & Fitch abgemahnt.. Nun wehrt sich der als Rap-Künstler bekannte Bushido gegen Konkurrenz auf dem Textilsektor.

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Markenrecht

Beitrag von Andreas
13.11.2021, 13:18 Uhr

Um das Recht, an einer Marke oder eines Namens, überhaupt teilhaben zu dürfen dies rechtlich als sein betrachten zu dürfen muss dies als Weltneuheit bekannt sein.

Es darf nicht schon vorher Verwendung noch nichtmal bekannt sein.

Bushido ist kein Name Wie schon vorher gesagt ist Bushido der Verhaltenskodex aus der Militärischen Geschichte Japans

Die Samurai sind seit Tausenden von Jahren bekannt, die netten Herren oder Damen die mit Schwertern herumliefen. :)

vermarktung von bushido

Beitrag von Unbekannt
13.05.2009, 22:41 Uhr

da muss ich den Christoph Eberl recht geben der name Bushido ist ein kodex der japaner Weg des Kriegers bezeichnet heutzutage den Verhaltenskodex und die Philosophie des japanischen Militäradels im späten Mittelalter – der Samurai. Seine Popularität und Bekanntheit verdankt der Begriff in besonderer Weise dem 1899 in englischer Sprache entstandenen Werk Bushido - the Soul of Japan von Inazo NitobeDanach ist Bushidō ein ungeschriebener Kodex: [...]WERK Bushido - the Soul of Japan somit ist der Name bushido ja rechtmässig vergeben.es gibt noch eine sport grube die sich bushido....heist.und wen der name BUSHIDO so regestriert wurde dan kann ich den namen bushido so geschrieben auch vermarkten und auf t-shirts drucken lassen.den ist zwar der gleiche name nur die Schrieft ist kleingeschrieben weiß ja nicht ob es auch um die groß und kleinschreibung bei der vermarktung relevant ist.

Ohne Titel

Beitrag von Christoph Eberl
17.11.2008, 13:51 Uhr

Naja für mich sieht es so aus als hätte sich das Markenamt gar nicht mit dem tatsächlichen Bedeutung des Namens Bushido beschäftigt sondern es eher als "Künstlername" interpretiert.

Ohne Titel

Beitrag von Christoph Eberl
17.11.2008, 13:48 Uhr

In Anbetracht dessen, das Herr Bushido vom Markenamt den Namen ev. ungerechtfertigterweise zugesprochen bekommen hat finde ich es umso erschreckender, daß er gegen junge Menschen markenrechtlich vorgeht die seine "Marke" dummerweise bei Ebay verwendet haben und sie mit Klagen bis 40.000 € rücksichtslos eindeckt und die Zunkunft für solche Menschen dann schwiergig gestaltet.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
31.10.2008, 20:54 Uhr

Soweit ich weiß kann man sich nur Markennamen sichern wenn es aus mindestens 2 Wörtern zusammen gesetzt worden sind

und Bushido heißt auf Japanisch "Weg des Kriegers" > Quelle: http://www.kurokumo-bushido.de/html/bedeutung_der_namen.html<

Mir ist der Artikel aufgefallen (MarkenG): § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

§ 8 Absolute Schutzhindernisse

Ich möchte ja nichts vorgreifen, aber für mir sieht es eher so aus, als wenn der Sänger vom Patentamit zu unrecht die Marke erhalten hat.

Da es im Japan eine uralte Bezeichnung gibt für den Namen: >> https://pro40.abac.com/pacificdreams/images/books/bushido-large.jpg

nach dem zu urteilen ist der Name eine Lebensweise in Japan. Ob man so was markenrechtlich eintragen lassen kann weiß ich aber nicht.

Textil: noch ein Beispiel. http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.japanforever.net/catalog/images/bushido_bianca.gif&imgrefurl=http://www.japanforever.net/catalog/product_info.php%3Fproducts_id%3D50&h=340&w=400&sz=11&hl=de&start=1&um=1&usg=__vncjDW1_iXVA9ImohIS-ZQMpX04=&tbnid=RN23dCpNWh2C-M:&tbnh=105&tbnw=124&prev=/images%3Fq%3D%2522Bushido%2522%2Bjapan%2Bt-shirt%26um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DG

Ich habe auch schon eine CD gefunden aus Japan wo der Name vermerkt ist.

Artikel

Beitrag von Christoph Eberl
27.10.2008, 19:26 Uhr

Hier noch ein Artikel dazu:

Probleme ergeben sich hierbei insbesondere im Hinblick auf Art. 7 Abs. 1 lit. d, wonach Zeichen, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich gewor-den sind, nicht eintragungsfähig sind.

Ohne Titel

Beitrag von Christoph Eberl
27.10.2008, 19:00 Uhr

Was mich interessiert ist die Frage ob es überhaupt möglich ist den Namen Bushido international namensrechtlich zu sichern, da es sich hier bei um einen Begriff handelt der ursprünglich Japanischen Kriegskunst kommt und eigentlich schon viel älter ist als Herr " Bushido" Soviel ich weiß müssen für eine namensrechtliche Sicherung Kriterien uns Abgrenzungen erfüllt sein zumindest im österreichischen Recht ist dies so.

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