LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig

LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig
1 min 1
Beitrag vom: 17.07.2008

Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.

So werde hierbei im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, bei dem der Unternehmer ohnehin das Transportrisiko zu tragen habe, mit Selbstverständlichkeiten geworben, die den Verbraucher damit in die Irre führen würden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

K
Klaus 13.02.2009, 15:59 Uhr
Versicherter Versand Pflicht für gewerbliche Anbierter?
Hallo, ich möchte bald auf ebay als gewerblicher Anbieter Waren vertreiben. Bedeutet das für mich, dass ich als gewerblicher Anbieter verpflichtet bin versichert zu versenden, allerdings damit nicht explizit werben darf? oder kann ich die ware auch unversichert versenden, solange ich dem kunden nichts anderes verspreche?

Beiträge zum Thema

Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?
(27.05.2025, 07:45 Uhr)
Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
(17.04.2025, 08:20 Uhr)
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
Besser Finger weg: CE-Piktogramm bei eBay
(03.02.2025, 08:50 Uhr)
Besser Finger weg: CE-Piktogramm bei eBay
Achtung: Irreführende Bewerbung einer Schallzahnbürste als Ultraschallzahnbürste
(27.01.2025, 11:38 Uhr)
Achtung: Irreführende Bewerbung einer Schallzahnbürste als Ultraschallzahnbürste
OLG Hamm: Irreführende Blickfangwerbung mit einer Garantie
(04.12.2024, 13:54 Uhr)
OLG Hamm: Irreführende Blickfangwerbung mit einer Garantie
Achtung: Spielzeug-Wärmekissen ohne CE-Kennzeichnung
(22.11.2024, 15:44 Uhr)
Achtung: Spielzeug-Wärmekissen ohne CE-Kennzeichnung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei