Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.
So werde hierbei im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, bei dem der Unternehmer ohnehin das Transportrisiko zu tragen habe, mit Selbstverständlichkeiten geworben, die den Verbraucher damit in die Irre führen würden.
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