Verpackungslizenzierung: Was Sie in Österreich beachten müssen

Auch in Österreich ist jeder Versandhändler/Online-Shop, der ein verpacktes Produkt an einen Endverbraucher liefert, gesetzlich dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen.
Da diese selbst kaum in der Lage wären, die Rücknahme und Verwertung im ganzen Land eigenständig zu organisieren, ist es gemäß österreichischer Verpackungsverordnung (VerpackVO) vorgeschrieben, sich an einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) beteiligen. Das SVS organisiert landesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle und übernimmt damit die Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß VerpackVO.
Bis Ende 2014 war das System monopolistisch organisiert. Seit dem 1. Januar 2015 herrscht auch in Österreich Wettbewerb im Bereich der Verpackungslizenzierung, Versandhändler/Online-Shops können ihren Dienstleister frei wählen. Aktuell gibt es sechs Sammel- und Verwertungssysteme. Zur Überwachung der Lizenzierungspflicht prüft die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) jährlich stichprobenartig verpflichtete Unternehmen. Eine Prüfungsverweigerung ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz strafbar.
Die VerpackVO unterscheidet zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen. Ausschlaggebend für die Einstufung sind verschiedene Größenkriterien, wie u. a. Fläche oder Volumen. Bei beiden Verpackungsarten gibt es elf Materialfraktionen (u. a. Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetall, Getränkekartons, Holz), nach denen die zu beteiligenden Verpackungen bei der Meldung unterschieden werden müssen.
Lizenzierung auch für ausländische Versandhändler verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2016 sind auch Versand- und Onlinehändler aus dem Ausland, die verpackte Waren in Österreich in Verkehr bringen, verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu lizenzieren. Ebenso sind Versandverpackungen an einem System zu beteiligen. VKS-Prüfungen bei ausländischen Versand- und Onlinehändlern werden entsprechend durchgeführt.
Für ausländische Versand- und Onlinehändler mit kleineren Mengen gibt es zwei Möglichkeiten der Lizenzierung:
1. Abschluss eines Pauschalvertrages mit Festpreis – möglich bis zu einer Höhe von jeweils 1.500 kg in Verkehr gebrachte Haushalts- oder Gewerbeverpackungen,
2. Lizenzierung der exakten Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen je Packstoff
Unser Tipp: activate – by Reclay für die einfache Verpackungslizenzierung
Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. Das Unternehmen activate, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen:
Nach einer kurzen Registrierung auf https://activate.reclay.de folgt die Angabe der Verpackungsmengen je Materialfraktion, anhand derer das Portal den Preis für die Rücknahme und Verwertung berechnet. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhält der Kunde seine Mengenbescheinigung und seine Rechnung. Er kann dabei selbst entscheiden, ob er seine gesamten Jahresmengen auf einmal lizenziert oder den Vorgang unterjährig wiederholt. Ein Video auf der Seite erklärt anschaulich alle Schritte.
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Bequeme Lizenzierung auch in Österreich
In Österreich gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Auch hier müssen Händler und Inverkehrbringer bereits Kleinstmengen lizenzieren. Reclay bietet activate daher ebenfalls im Nachbarland an. Unter https://activate.reclay.at/ können Hersteller und Vertreiber ihre Verpackungen auch in Österreich einfach und rechtssicher lizenzieren.
Warum empfiehlt die IT-Recht Kanzlei die Reclay Group?
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- Keine versteckten Verpflichtungen: Sie lizenzieren nur die Verpackungsmenge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen – wann und wie oft Sie möchten.
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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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