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von RA Nicolai Amereller

Button-Lösung: IT-Recht Kanzlei bietet Stresstest für einmalig 150 Euro an!

News vom 30.07.2012, 11:56 Uhr | Keine Kommentare

Die IT-Recht-Kanzlei hat in den letzten Wochen mehrere hundert Onlineshops einer Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 01.08.2012 („Buttonlösung“) unterzogen. Die Bilanz ist ernüchternd. Bei etwa 2/3 der geprüften Internetpräsenzen bestand noch Änderungsbedarf, zum Teil in erheblichem Umfang. Sie möchten sichergehen, dass Ihr Shop den ab dem 01.08.2012 geltenden Anforderungen genügt? Dann buchen Sie den Stresstest der IT-Recht-Kanzlei.

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Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Shop fit für die „Buttonlösung“ ist? Wir bieten Ihnen mit unserem Last-Minute-Stresstest eine schnelle und unkomplizierte Prüfung Ihrer finalen Bestellseite hinsichtlich der erweiterten Pflichtinformationen und der korrekten Beschriftung des „Buttons“ an. Sie schicken uns per Email an info@it-recht-kanzlei.de Screenshots Ihrer finalen Bestellseite, und wir prüfen die Gestaltung Ihrer finalen Bestellseite für nur 150,-€ (zzgl. MwSt.).

Beauftragen können Sie uns einfach per E-Mail an info@it-recht-kanzlei.de

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Rechtlicher Hintergrund:

Um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu genügen und damit kostenträchtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen, müssen Unternehmer, die über ihren Shop Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt (auch) an Verbraucher anbieten, ab dem 01.08.2012 erweiterte Pflichtinformationen vorhalten und bei Verwendung einer bestellauslösenden Schaltfläche („Button“) diese in bestimmter Weise beschriften.

Die Bilanz unserer Überprüfungen ist wenig positiv: Bei etwa 2/3 der geprüften Internetpräsenzen bestand noch Änderungsbedarf, zum Teil in erheblichem Umfang.

Am häufigsten fanden sich „Mängel“ im Rahmen der grafischen Gestaltung der finalen Bestellseite (fehlende Hervorhebung der erweiterten Pflichtinformationen, trennende Gestaltungselemente zwischen Pflichtinformationen und „Button“, fehlerhafte Platzierung des „Buttons“). Aber auch inhaltlich wurden die Anforderungen an die erweiterten Pflichtinformationen nicht selten unterschätzt.

Die korrekte Beschriftung des „Buttons“ (als greifbarste Komponente der gesetzlichen Neuerungen) bereitete dagegen kaum Probleme.

 

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© senoldo - Fotolia.com
Nicolai Amereller Autor:
Nicolai Amereller
Rechtsanwalt

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