Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Shac GmbH vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht, den Verbraucher zum Vertragsschluss bestimmte Informationen zukommen zu lassen, geltend gemacht werden.
So hat der abgemahnte Händler angeblich nicht informiert darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss von ihm gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich gemacht wird.
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits eine News zum Thema veröffentlicht.
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen der Shac GmbH in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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