Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Sektorenverordnung: Ist in Kraft getreten

News vom 02.10.2009, 12:31 Uhr | Keine Kommentare

Am 23.09.2009 ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden und am 24.09.2009 in Kraft getreten. Die SektVO tritt an die Stelle der für Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und der 3. und 4. Abschnitte der VOL/A und der VOB/A. Die Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind somit aus diesen Verdingungsordnungen herausgenommen und erstmals in einer Verordnung zusammengefasst worden.

Sektorenauftraggeber sind zur Vergabe von Aufträgen nach den  Vorgaben der SektVO verpflichtet, wenn sie  auf den Gebieten der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (hierzu gehören die Bereiche Gas- und Wärmeversorgung sowie Elektrizität), des Verkehrs und ab dem 1. Januar 2009 auch der Postdienste tätig sind und diese Aufgaben alleine ausüben und daher eine Monopolstellung haben, die zu einer Abschottung der Märkte führt. Als Sektorenauftraggebern gelten nach § 98 Nr. 4 Alt. 1 GWB auch solche natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die in den oben genannten Sektoren auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig sind.

Die Regelungen der SektVO unterscheiden sich in Inhalt und Aufbau maßgeblich von den Vorgaben für die Sektorenauftraggeber in den bisherigen Vergabeverordnungen.  Einige früher in der VgV geregelten Themen wie das Dienstleistungs- bzw. Konzernprivileg sind in das GWB übernommen worden. Dies geschah teilweise unter erheblichen inhaltlichen Änderungen.

Die SektVO ist im Bundesgesetzblatt  unter (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Manfred Ament - Fotolia.com
Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller