Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Rohrbach Preisparadies wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Inhaltsverzeichnis
Die Fakten!
Abmahner: Firma Rohrbach Preisparadies
Grund: Angeblich fehlerhafte Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Gegenstandswert: 5.000 Euro
Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt
Anmerkung: Eine Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung muss heutzutage nicht mehr sein. Lesen Sie hierzu folgenden interessanten Artikel: Neue Musterwiderrufsbelehrung – noch immer viel zu selten genutzt!
Hinweise zur Abmahnung der Firma Rohrbach Preisparadies
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Firma Rohrbach Preisparadies in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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