Verpackungsgesetz: Abmahnungen wegen fehlender Registrierung vermeiden

Verpackungsgesetz: Abmahnungen wegen fehlender Registrierung vermeiden
2 min
Beitrag vom: 15.05.2019

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Und es hat natürlich nicht lange gedauert bis die Abmahner dieses Thema entdeckt haben. Seitdem wird regelmäßig wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht abgemahnt ….das ist vermeidbar.

Neu: Die Registrierungspflicht

Eine der Neuerungen des Verpackungsgesetzes ist: Die Registrierungspflicht.

Kurz erklärt: Jeder, der systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen "im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren.

Bei dieser Datenbank „meldet“ der Händler sich mit seinen Daten an und ist dann über das für jedermann einsehbare Register auffindbar oder eben nicht auffindbar, kommt er seiner Registrierungspflicht nicht nach.

Dieses Register ist natürlich für die Abmahner ein gefundenes Fressen – mit Leichtigkeit, kann so nach möglichen Abmahnopfern Ausschau gehalten werden. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht, kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Alle allgemeinen Infos zum Thema Registrierungspflicht finden Sie in unseren umfänglichen Leitfaden.

LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Registrierung: Wie geht das genau?

Wie genau eine Registrierung bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" vorzunehmen ist, ist in diesem Beitrag nachzulesen.

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen des neuen Verpackungsgesetzes? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten bereits am 30.09.2018 rechtzeitig vor dem 01.01.2019 über die anstehenden Änderungen informiert. Und Anfang des Jahres haben wir dann über die ersten Abmahnungen dazu berichtet. Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Gerade für kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.

Wir konnten für unsere Mandanten uns Leser auch für das kommende Jahr wieder hohe Rabatte mit Reclay aushandeln. Informieren Sie sich hier.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Cinar12345 / shutterstock.com

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