Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Und es hat natürlich nicht lange gedauert bis die Abmahner dieses Thema entdeckt haben. Seitdem wird regelmäßig wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht abgemahnt ….das ist vermeidbar.
Inhaltsverzeichnis
Neu: Die Registrierungspflicht
Eine der Neuerungen des Verpackungsgesetzes ist: Die Registrierungspflicht.
Kurz erklärt: Jeder, der systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen "im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren.
Bei dieser Datenbank „meldet“ der Händler sich mit seinen Daten an und ist dann über das für jedermann einsehbare Register auffindbar oder eben nicht auffindbar, kommt er seiner Registrierungspflicht nicht nach.
Dieses Register ist natürlich für die Abmahner ein gefundenes Fressen – mit Leichtigkeit, kann so nach möglichen Abmahnopfern Ausschau gehalten werden. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht, kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Alle allgemeinen Infos zum Thema Registrierungspflicht finden Sie in unseren umfänglichen Leitfaden.
Registrierung: Wie geht das genau?
Wie genau eine Registrierung bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" vorzunehmen ist, ist in diesem Beitrag nachzulesen.
Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei
Abmahnung wegen des neuen Verpackungsgesetzes? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten bereits am 30.09.2018 rechtzeitig vor dem 01.01.2019 über die anstehenden Änderungen informiert. Und Anfang des Jahres haben wir dann über die ersten Abmahnungen dazu berichtet. Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.
Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.
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Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.
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Warum „activate-by Reclay“?
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- Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
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- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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