EU-Kommission: Neue Regelungen sollen Online-Zahlungen sicherer machen

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer werden und damit auch mehr Akzeptanz bei den Verbrauchern finden. Mit dieser Zielsetzung hat die EU-Kommission am 27.11.2017 neue Vorschriften verabschiedet, die die unlängst überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) konkretisieren. Diese enthalten insbesondere Regelungen über gemeinsame, sichere Standards für die Kommunikation zwischen Banken und FinTech-Unternehmen innerhalb der EU.
Hintergrund
Am 13.01.2018 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft. Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen und löst die Erste Zahlungsdiensterichtlinie ab, mit der erstmals ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen worden war. Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie soll der europäische Binnenmarkt für unbare Zahlungen fortentwickelt werden.
Die PSD2 enthält bereits Regelungen zur Kundenauthentifizierung für Zahlungsdienstleister. Diese sehen etwa eine Kombination aus mindestens zwei unabhängigen Elementen zur Authentifizierung vor. Danach kann beispielsweise ein physischer Gegenstand (z. B. Karte oder Mobiltelefon) mit einem Passwort oder einem biometrischen Merkmal (z. B. Fingerabdruck) kombiniert werden. Danach werden etwa die einfache Bereitstellung eines Passworts oder die bloße Abfrage von Angaben auf einer Kreditkarte künftig nicht mehr für eine Authentifizierung ausreichen. Hierdurch soll der Betrug im Zahlungsverkehr erheblich eingedämmt und die Vertraulichkeit der Finanzdaten der Nutzer, insbesondere bei Online-Zahlungen, noch besser geschützt werden.
Neue Regelungen zu Zahlungen mittels Finanztechnologie
Die neuen Vorschriften sollen insbesondere gemeinsame Sicherheitsstandards für die Kommunikation zwischen Banken und FinTech-Unternehmen innerhalb der EU schaffen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die digitale bzw. technologische Finanzinnovationen anbieten. Solche Unternehmen wurden von den Banken bisher oftmals nicht akzeptiert oder eine Zusammenarbeit wurde gar explizit verweigert. Dies soll den Banken künftig jedoch nicht mehr möglich sein:
"Geregelt werden auch die Pflichten von Banken und Anbietern innovativer Zahlungslösungen und Kontoinformationsinstrumente. Verbraucher, die diese neuen Dienste nutzen wollen, können von ihren Banken nicht daran gehindert werden. Jede Bank, die einen Online-Zugang zu Konten anbietet, muss auch mit FinTech-Unternehmen oder anderen Banken zusammenarbeiten, die diese neuen Dienste anbieten. Dazu müssen die Banken sichere Kommunikationskanäle einrichten, über die Daten übermittelt und Zahlungen veranlasst werden können (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4928_de.htm)."
Umsetzungsfrist
Das Europäische Parlament und der Rat haben drei Monate Zeit, um die von der EU-Kommission vorgeschlagenen technischen Regulierungsstandards zu prüfen. Die neuen Vorschriften werden vorbehaltlich des Prüfungszeitraums im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach haben Banken und andere Zahlungsdienstleister 18 Monate Zeit, um die geforderten Maßnahmen technisch umzusetzen.
Fazit
Die Sicherheit von Online-Zahlungen ist für einen funktionierenden Online-Handel unverzichtbar. Leider hat die Erfahrung allzu oft gezeigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für Online-Zahlungen unzureichend sind und zum Missbrauch einladen. Daher ist eine Verschärfung dieser Sicherheitsstandards nicht zuletzt auch deshalb zu begrüßen, um das Vertrauen der Verbraucher in solche Zahlungsmethoden zu stärken. Schon heute spielen bei Online-Zahlungen verschiedene FinTech-Lösungen eine bedeutende Rolle und sind aus dem Online-Zahlungsverkehr nicht mehr hinwegzudenken. Solche Lösungen werden durch die neuen Vorschriften der EU-Kommission gestärkt, was zugleich auch zu einer Stärkung des gesamten Online-Handels führt.
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