Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG Düsseldorf: Übernahme der Eigenbeteiligung bei Schutzmasken durch Apotheken keine Wettbewerbsverletzung

16.04.2021, 12:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Julius Ulrich
OLG Düsseldorf: Übernahme der Eigenbeteiligung bei Schutzmasken durch Apotheken keine Wettbewerbsverletzung

Am 14.12.2020 hatte das Bundesministerium für Gesundheit mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken (SchutzmV) deutsche Apotheken verpflichtet, bestimmten Personenkreisen zwei Mal sechs Schutzmasken vergünstigt zur Verfügung zu stellen. Die anspruchsberechtigten Personen mussten dabei lediglich eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken leisten. Das restliche Geld zahlte der Staat. Ob eine Apotheke die Eigenbeteilung für Berechtigte aber übernehmen und letztere von ihrer Zahlungspflicht freistellen durfte oder damit gegen die SchutzmV und gleichzeitig gegen Wettbewerbsrecht verstößt, entschied jüngst das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2021 (Az. 34 O 4/21).

I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin betreibt unter anderem eine Versandapotheke mit Onlineshop. Auf ihrer Internetseite warb sie damit, die Eigenbeteiligung von zwei Euro je sechs Masken für die Berechtigten gemäß SchutzmV zu übernehmen.

Darin sah der Antragssteller, ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, einen Verstoß gegen die SchutzmV und beantragte eine einstweilige Verfügung. Es sei wettbewerbswidrig, die Eigenbeteiligung von zwei Euro je sechs Schutzmasken für die Berechtigten zu tragen. Die Antragsgegnerin sei gemäß § 6 der SchutzmV dazu verpflichtet, die Eigenbeteiligung von den Berechtigten einzuziehen.
Die maßgebliche Vorschrift lasse eindeutig keine Ausnahmen zu:

Jede anspruchsberechtigte Person hat bei der Abgabe von Schutzmasken nach § 4 Absatz 2 Satz 1 an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten. Die Eigenbeteiligung verbleibt in der Apotheke und wird auf den in § 5 Absatz 2 genannten Erstattungsbetrag angerechnet.

Die Regelung zur Eigenbeteiligung sei eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG und damit wettbewerbsrelevant, weil sie die verantwortungsvolle Inanspruchnahme der Schutzmasken regele und sicherstelle, dass die FFP2-Masken schnell und flächendeckend zur Verfügung gestellt würden. Allein der hohe Erstattungsbetrag von Staatsseite von sechs Euro je Schutzmaske für die Apotheke zeige, dass der Eigenanteil nicht die Staatskasse entlasten solle.

Auf den Erlassantrag des Antragstellers hin erließ das LG Düsseldorf am 15.01.2021 einen einstweiligen Verfügungsbeschluss.

Gegen diesen legte die Antragsgegnerin Widerspruch ein und beantragte dessen Aufhebung sowie. Die Zurückweisung des Erlassantrags.

Die Zahlung der Eigenbeteiligung von zwei Euro solle nicht das Marktverhalten regeln, sondern die Maßnahmen mitfinanzieren. Wenn der Leistungserbringer über den Anspruch auf Zuzahlung von Hilfsmitteln nach § 33 SGB V frei verfügen könne, müsse das Gleiche auch für die Eigenbeteiligung nach der SchutzmV gelten.

Mit Urteil vom 03.02.2021 (Az. 34 O 4/21) hatte das LG Düsseldorf den Widerspruch zurückgewiesen und den einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 15.01.2021 aufrechterhalten.

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf obsiegte am 15.04.2021 nun aber die Antragsgegnerin. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes handele es sich bei § 6 SchutzmV nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG, sodass bei Verstößen gegen die Vorschrift wettbewerbsrechtliche Ansprüche ausgeschlossen seien.

Banner Starter Paket

II. Die Entscheidung

Mit Urteil vom 15.04.2021 erteilte das OLG Düsseldorf der Auffassung der Antragstellerin, § 6 SchutzmV sei eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG und sein Verstoß insofern mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen verfolgbar, eine Absage.

Auch wenn eine Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht ist, liegt nahe, dass sich das OLG Düsseldorf der Auffassung der Antragsgegenerin anschloss, nach der die Eigenbeteiligungspflicht nicht für gleiche Bezugsverhältnisse und mithin für geordnete Wettbewerbsverhältnisse zwischen den Apotheken sorgen sollte, sondern vielmehr staatlichen Finanzierungsinteressen diente.

Auch eine wettbewerbsrechtliche Verfolgung über die Rabattverbote des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sei ausgeschlossen, da FFP2-Masken gerade keine Medizinprodukte seien.

III. Fazit

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf wären wettbewerbsrechtliche Konsequenzen bei der Übernahme der Eigenbeteiligung für Schutzmasken im Rahmen der SchutzmV ausgeschlossen gewesen. Da auch die SchutzmV selbst keine Ahndungstatbestände für Zuwiderhandlungen kennt, wäre die Übernahme der Eigenbeteiligung faktisch erlaubt gewesen.

Ähnlich hatte am 30.03.2021 auch das OLG Brandenburg (Entscheidung noch nicht veröffentlicht) entschieden.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf hat nun nur noch symbolische Wirkung. Die letzten Schutzmasken-Coupons wurden am 15.04.2021 in Apotheken eingelöst.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

KN95 ungleich FFP2: LG Bonn zur irreführenden Bewerbung von Schutzmasken
(26.05.2021, 13:11 Uhr)
KN95 ungleich FFP2: LG Bonn zur irreführenden Bewerbung von Schutzmasken
Verkauf von FFP2-Masken auf Amazon: Abmahnungen vermeiden
(08.03.2021, 16:22 Uhr)
Verkauf von FFP2-Masken auf Amazon: Abmahnungen vermeiden
OLG Hamm: „Alltagsmaske“ ist kein Medizinprodukt und muss dies auch nicht klarstellen
(25.01.2021, 16:32 Uhr)
OLG Hamm: „Alltagsmaske“ ist kein Medizinprodukt und muss dies auch nicht klarstellen
Handelt es sich bei einer „Alltagsmaske“ in Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ um ein Medizinprodukt?
(19.01.2021, 16:37 Uhr)
Handelt es sich bei einer „Alltagsmaske“ in Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ um ein Medizinprodukt?
Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?
(15.12.2020, 11:04 Uhr)
Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?
Corona-Virus: Widerrufsrecht für Atemmasken?
(12.10.2020, 12:39 Uhr)
Corona-Virus: Widerrufsrecht für Atemmasken?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei