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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Überarbeitung der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für die Niederlande

News vom 07.10.2015, 09:53 Uhr | Keine Kommentare

Änderungen im niederländischen Verbraucherrecht haben die IT-Recht Kanzlei veranlasst, die angebotenen AGB und die Widerrufsbelehrung für die Niederlande an die neue Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurden alle Rechtstexte einer umfangreichen redaktionellen Überarbeitung unterzogen.

Im Einzelnen :

  • Die Ziffer der AGB zu Preisen und Zahlungsbedingungen wurde hinsichtlich der Zahlungsmethode Vorauskasse geändert. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern sieht Art. 7:26 Absatz 2, Satz 2 des Niederländischen Zivilgesetzbuches bei (alleiniger Zahlungsmethode) Vorauskasse zwingend vor, dass der Käufer nur zur Hälfte des Kaufpreises per Vorauskasse verpflichtet werden darf. Diese Regel hat dann Bedeutung, wenn der Verkäufer den Käufer nur auf die Zahlungsmethode Vorauskasse verweist und andere Zahlungsmethoden ausgeschlossen sind. Diese Regelung wurde kürzlich durch ein niederländisches Gericht nochmals bekräftigt. Dies ist nun in der Formulierung der AGB berücksichtigt.
  • Das niederländische Verbraucherrecht kennt eine Besonderheit hinsichtlich des Zustandekommens von Verbraucherverträgen. Die AGB des Onlinehändlers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Verbraucher als Kunde die Möglichkeit hatte, von diesen AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu erlangen. Es sollte die Möglichkeit eines Ausdrucks der AGB geben. Andernfalls ist der Vertrag anfechtbar. Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Kunde während des Bestellvorgangs (z. B. durch Ankreuzen einer Opt-in Box) ausdrücklich die Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit den AGB erklären). In der entsprechenden Ziffer der AGB zum Zustandekommen von Verträgen wurde dies berücksichtigt.
  • Das niederländische Gewährleistungsrecht kennt die Besonderheit, dass die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nicht ab Auslieferung der Ware sondern ab dem Zeitpunkt des Mangels zu laufen beginnt. Dies wurde in der Formulierung der Ziffer der AGB zur Mängelhaftung berücksichtigt.
  • Der Text der niederländischen Widerspruchsbelehrung wurde an den amtlichen Wortlaut des niederländischen Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie angepasst.
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Tipp: An das niederländische Recht angepasste Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Derzeit bietet die IT-Recht Kanzlei (ab mtl. 9,90 €) folgende Rechtstexte für Online-Händler an, die ihre Waren auch in die Niederlande vertreiben und dabei kein Risiko eingehen möchten:

Diese Rechtstexte bilden das niederländische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar! Selbstverständlich stellen wir Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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