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Mia san a Marke: Das Finale „Dahoam“ aus markenrechtlicher Sicht

16.05.2012, 08:41 Uhr | Lesezeit: 2 min
Mia san a Marke: Das Finale „Dahoam“ aus markenrechtlicher Sicht

 

Champions League. FC Bayern vs. Chelsea FC. Das Championsleague-Finale am kommenden Samstag in München ist ein Gipfeltreffen – nicht nur aus fußballerischer Sicht, sondern auch aus markenrechtlicher Perspektive. Wussten Sie, dass sogar manche Fußballer ihre Namen als Marke schützen ließen? Das und weitere interessante Fakten in unserem „Marken-Spezial“ rund um das Endspiel in der Champions League – mit freundlicher Unterstützung von markenhit.de – der Markensuchmaschine.

Und hier die Markenaufstellung:

 

„FC Bayern“

  • FCB: Wortmarke (Inhaber: FC Bayern München AG)
  • FC Bayern: Wortmarke (Inhaber: FC Bayern München AG)
  • Logo geschützt als Bildmarken (Inhaber: FC Bayern München AG, FC Bayern München e.V.)
  • Schweinsteiger: Wortmarke (Inhaber: Bastian Schweinsteiger)
  • Bastian Schweinsteiger: Wortmarke (Inhaber: Bastian Schweinsteiger)
  • Holger Badstuber: Wortmarke (Inhaber: Holger Badstuber)
  • Manuel Neuer Kids Foundation: Wortmarke (Inhaber: Manuel Neuer Kids Foundation gemeinnützige GmbH)
  • Hans Jörg Butt: Wortmarke (Inhaber: Hans Jörg Butt)

 

„Chelsea FC“

- Chelsea: Wortmarke (Inhaber: Clinton Großhandels-GmbH, also nicht der englische Fußballclub)

 

„Champions League“

  • Champions League: Wortmarke (Inhaber: UEFA)
  • Qualifiers 2012: Wortmarke (Inhaber: UEFA)

 

 

Sämtliche oben aufgeführten Marken sind in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Europäische und Internationale Marken wurden nicht berücksichtigt – wer sich hier auf die Suche macht findet natürlich viele der deutschen Marken auch als Gemeinschaftsmarken wieder – und natürlich ist der Chelsea Football Club Inhaber des geschützten Logos des Clubs.

 

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