Kommentar verfassen: Feingehaltsangabe für versilberten Schmuck löst Bußgeldverfahren aus
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Feingehaltsangabe für versilberten Schmuck löst Bußgeldverfahren aus
vom 11.05.2016, 09:42 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Schwerwiegende Irreführung und Täuschung ist es, wenn mit 925 oder Sterling in der Beschreibung geworben wird, die Produkte jedoch aus einem anderen Material bestehen, welche nur mit einer...
Weiterlesen
Zum einen sind Feingehaltsangaben egal ob gestempelt oder in Rechnung oder Werbung angegeben ja nach Gesetz so definiert dass der Feingehalt nach Einschmelzen des ganzen Stückes inklusive fest...
Weiterlesen
2 Kommentare