Kommentar verfassen: LG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
LG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar
vom 09.01.2013, 18:01 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Immer wieder gehen Gerichte von der (fehlerhaften) Annahme aus, dass Händler bei Amazon eigene Angebote samt Beschreibung und Bild einstellen oder Amazons Bilder und Beschreibungen nutzen. Beides ist...
Weiterlesen
1 Kommentare