Kommentar verfassen: LG Bremen: „Anhängen“ an Angebot des Mitbewerbers und Mitverwendung der EAN, des Produkttextes und Produktbildes nicht unlauter
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wird dem Bilderklau - zum Beispiel bei eBay - kräftig Vorschub geleistet.
Wer sollte sich dann noch die Mühe machen, eigene Bilder zu erstellen, wenn es problemlos möglich ist, bereits...
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Im Ergebnis ein gutes Urteil, aber sachlich schwach begründet. Die tatsächliche Rechtslage stellt sich meiner Ansicht nach völlig anders dar:
Als Händler NUTZT man die Bilder bei Amazon überhaupt...
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