Kommentar verfassen: OLG München: Fehlende Angaben zur Komplementärin im Impressum einer Ltd. & Co. KG nicht wettbewerbswidrig

Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.

Ihr Kommentar

OLG München: Fehlende Angaben zur Komplementärin im Impressum einer Ltd. & Co. KG nicht wettbewerbswidrig

vom 05.10.2010, 09:35 Uhr
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei