Kommentar verfassen: OLG München: Fehlende Angaben zur Komplementärin im Impressum einer Ltd. & Co. KG nicht wettbewerbswidrig
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.