Deutsche Produkte genießen in Deutschland und im Ausland einen guten Ruf, insbesondere was ihre Qualität anbelangt. Nur, wo ist die Grenze zu ziehen? Was gilt etwa, wenn Teile eines Geräts im Ausland produziert worden sind? Wie dürfen Produkte beworben werden, die zwar in Deutschland, nicht aber von einem deutschen Unternehmen hergestellt worden sind?
Relevant sind diese Fragestellungen vor allem für das Verbot der irreführenden Werbung gemäß Paragraf fünf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Für Erzeugnisse, die in Deutschland hergestellt worden sind, ist die Bezeichnung "Deutsches Erzeugnis" oder "Deutsche Ware" grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings stellt sich die Frage, wann ein Erzeugnis als in Deutschland hergestellt gilt.
Der vollständige Beitrag wurde in der Ausgabe 01/2009 der Fachzeitschrift für den IT-Markt "[IT-Business](http://www.it-business.de/) " veröffentlicht.
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IT- Business
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