Der Einsatz von Meta Custom Audience (vormals Facebook Custom Audiences) über das Pixel-Verfahren ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten. Hinzu kommt, dass Meta Pixel standardmäßig nur noch mit Cookies arbeitet, welche die Anwenderseiten selbstständig setzen. Dies macht neben einer Anpassung der Datenschutzerklärung vor allem auch den Einbau einer Opt-Out-Lösung auf der Webseite des Verwenders notwendig. Exklusiv für unsere Mandanten haben wir eine technische Opt-Out-Lösung entworfen, um die Verwendung sicher zu gestalten! Die nachstehende Handlungsanleitung zeigt auf, welche Schritte zum rechtssicheren Verwenden von Custom Audiences über das Meta Pixel befolgt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
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