Handlungsanleitung: Facebook Custom Audiences über Pixelverfahren nach DSGVO richtig einbinden
Der Einsatz von Facebook Custom Audience über das Pixel-Verfahren ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten. Hinzu kommt, dass Facebook Pixel standardmäßig nur noch mit Cookies arbeitet, welche die Anwenderseiten selbstständig setzen. Dies macht neben einer Anpassung der Datenschutzerklärung vor allem auch den Einbau einer Opt-Out-Lösung auf der Webseite des Verwenders notwendig. Exklusiv für unsere Mandanten haben wir eine technische Opt-Out-Lösung entworfen, um die Verwendung sicher zu gestalten! Die nachstehende Handlungsanleitung zeigt auf, welche Schritte zum rechtssicheren Verwenden von Custom Audiences über das Facebook Pixel befolgt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
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