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Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022

18.02.2022, 16:33 Uhr | Lesezeit: 5 min
Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022

Zum 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Damit verbunden sind Änderungen, die auch den Online-Händler betreffen. Eine besonders wichtige Änderung ergibt sich im Bereich der zulässigen Einheiten für die Grundpreisangabe.

Worum geht es?

Wer als Händler Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche bewirbt oder anbietet, der muss jeweils Grundpreise angeben. Dies schreibt die PAngV vor.

Grundpreis ist dabei der Preis je Mengeneinheit der jeweiligen Ware. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.

Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen (derzeit) als Mengeneinheit für den Grundpreis ausnahmsweise auch 100 Gramm oder 100 Milliliter verwendet werden.

Von dieser Ausnahme bei der Grundpreiseinheit machen vor allem Verkäufer hochpreisiger Artikel (z.B. bei Parfum) Gebrauch, da die Angabe z.B. des (dann doch sehr hohen) Literpreises abschreckend wirken könnte.

Grundpreisangaben als klassische Abmahnfalle

In Sachen Grundpreise sollte man als Online-Händler tunlichst alles richtig machen.

Wer nötige Grundpreise nicht, nicht richtig berechnet oder nicht an der richtigen Stelle angibt, riskiert eine Abmahnung. Ein Verstoß gegen die Grundpreisangabepflicht nach der PAngV ist ganz klar immer auch ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß und entsprechende Abmahnungen sind besonders aufgrund der großen Wiederholungsgefahr in der Zukunft von Händlern gefürchtet.


Wer auf eine solche Abmahnung hin dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, riskiert für jeden künftigen Grundpreisfehler die Zahlung einer meist vierstelligen Vertragsstrafe.

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Sehr wichtige Änderung zum 28.05.2022

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben musste der nationale Gesetzgeber die Vorschriften der PAngV anpassen.

Die geänderte PAngV ist hier einsehbar und tritt zum 28.05.2022 in Kraft.

Bezüglich der Angabe des Grundpreises ergibt sich aus § 5 der PAngV n.F. eine sehr wichtige und praxisrelevante Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten: Ab dem 28.05.2022 müssen für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegebene werden. Dies soll einer verbesserten Preistransparenz dienen.

Mit anderen Worten: Ab dem 28.05.2022 entfällt also die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.

Kein Händler sollte daher ab dem 28.05.2022 Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).

Unschöner Nebeneffekt: Grundpreisangaben künftig auch bei Gewicht von 100g bzw. Volumen von 100ml nötig

Auch nach neuem Recht gilt die Ausnahme von der Pflicht zur Grundpreisangabe, wenn der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch ist.

Wer einen Karton Milch mit einem Liter Inhalt verkauft, muss also weder nach aktueller noch nach künftiger Rechtslage den Grundpreis angeben (dieser ist, da auf ein Liter bezogen, ja identisch mit dem Gesamtpreis).

Derzeit kann sich auf diese Ausnahme von der Grundpreispflicht auch ein Händler berufen, der eine Ware mit einem Gewicht von 100 Gramm bzw. einem Volumen von 100 Milliliter verkauft. Denn ausnahmsweise ist dort derzeit die Grundpreiseinheit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ja ausdrücklich zulässig, da das Nenngewicht oder Nennvolumen 250 Gramm bzw. 250 Milliliter nicht übersteigt. Da der Grundpreis also je 100 Gramm bzw. je 100 Milliliter angegeben werden dürfte, wäre er beim Verkauf von genau 100 Gramm bzw. 100 Milliliter mit dem Gesamtpreis identisch und damit entbehrlich.

Ab dem 28.05.2022 wäre eine Grundpreisangabe bezogen auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ja aber gerade nicht mehr zulässig (siehe oben). Somit müssen ganz besonders alle Händler aufpassen, die derzeit bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis keinen Grundpreis angeben. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren dann unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!

Fazit

Die vorgenannte Änderung hat es in sich, da etliche Online-Händler bislang gerade bei hochpreisigen Waren von der (derzeit noch möglichen) Ausnahme zur Abweichung auf die Grundpreiseinheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter Gebrauch machen.

Spätestens ab dem 28.05.2022 müssen diese ihre Gestaltung der Grundpreisangabe anpassen und auf die (grundsätzlich immer zulässigen) Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter umgestellt haben. Andernfalls entspricht die Grundpreisangabe dann nicht mehr den Vorgaben der PAngV und es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Abmahnverbände.

Selbstverständlich können (und sollten) Händler, die noch mit 100 Gramm bzw. 100 Millititer arbeiten, bereits jetzt mit der Umstellung beginnen (die Angabe mit Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter war ja seit jeher zulässig).

Hinweis: Das Gesetz nennt als Einheit 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Diese Einheiten sollten auch so verwendet werden und nicht etwa 1000g oder 1000ml.

Händler können es sich auch bisher schon einfach machen, und für alle grundpreispflichtigen Waren, unabhängig von deren Nenngewicht oder Nennvolumen, immer 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Einheit für den Grundpreis verwenden. Denn auch bislang birgt die Nutzung der Ausnahmeregelung die Gefahr, dass bei Waren mit Nenngewicht oder Nennvolumen größer 250 Gramm bzw. 250 Milliliter der Grundpreis in Bezug auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angegeben wird. Dies stellt auch nach jetziger Rechtslage eine falsche Grundpreisangabe dar und sollte unbedingt vermieden werden.

Zu hoffen für die Händler ist, dass Shopsystem und Verkaufsplattformen, die derzeit möglicherweise bei Nenngewichten oder Nennvolumen bis 250 Gramm bzw. 250 Milliliter (technisch) nur eine Grundpreisangabe in Bezug auf 100 Gramm bzw. 100 zulassen dies bis zum 28.05.2022 entsprechend umstellen.

Sie möchten Abmahnungen vermeiden und Ihren Kunden gegenüber mit einem rechtssicheren Internetauftritt Vertrauen schaffen? Wir sichern Sie ab!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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29 Kommentare

R
Rolf T. 09.06.2023, 13:50 Uhr
Er/Sie/Es nach belieben.
Leider wurde nicht berücksichtigt ob man feste Stoffe als Literware anstatt Gewicht angeben darf. Je nach Artikel wird leichte Ware "Vermiculit" gern als Liter verkauft und schwere Ware (Steine) nach Gewicht.
Ob das im Sinne von Verbraucherschutz ist bezweifle ich mal.
R
Robert L. 14.04.2023, 10:30 Uhr
Aldi-Süd in Rosbach wirbt weiterhin bei Angeboten mit offenbar unzulässigen Einheiten
Erst gestern beim Aldi gesehen: Ein rotes Schild an der Fleischtheke - statt 29,99 nur 15 Euro für mariniertes Kalbsfilet. Oha, das ist günstig, dachte ich und habe mir gleich 2 Portionen in den Einkaufswagen gelegt. An der Kasse dann die böse Überraschung. Der Preis von 15 Euro soll sich auf 500 Gramm beziehen. Die Ware habe ich daraufhin noch an der Kasse direkt stornieren und mir das Geld zurückgeben lassen. Ja, was denn nun? Dürfen die das, weil sie Aldi heißen? Ich finde das schon sehr dreist, zumal 29,99 € (ursprünglicher Preis) immer noch günstiger ist, als das vermeinstliche Sonderangebot von 15 € für 500 Gramm, was ja dann 30 € pro Kilogramm kosten würden. Das Preisschild habe ich im Übrigen fotografiert.
S
Sebastian 23.05.2022, 16:22 Uhr
Änderung beim Grundpreis für Waschmittel?
Hi,
wie schaut es denn jetzt z. B. bei Waschmittel aus? Kann der Grundpreis immer noch auf die Portionsgrößer heruntergebrochen angegeben werden (0,14€ / Waschladung) oder muss auch hier auf die kg-Preisangabe abgestellt werden?
Bitte um Klärung, vielen Dank.
S
Sophia 16.05.2022, 14:08 Uhr
Wo sind die Grundpreise im Facebook-Shop pflegbar?
Hallo,
Wie verhält es sich mit Facebook- und Instagram-Shops, dort finde ich keine Möglichkeit, den Grundpreis zu übermitteln? Dieser muss doch auch dann eingegeben werden, wenn der Checkout im eigenen Shop stattfindet, oder?
S
Sven 08.05.2022, 11:47 Uhr
Angabe Grundpreiseinheiten
Hallo,
müssen die Grundpreiseinheiten, z.B. "Kilogramm" oder "Liter" zwingend ausgeschrieben werden, oder darf mann auch die gebräuchlichen Abkürzungen "kg" bzw. "l" verwenden?
A
Alex 07.05.2022, 08:17 Uhr
Ab wann dürfen wir?
Hallo, ab wann _dürfen_ wir die neuen Grundpreise angeben? Bereits ab sofort?

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