Am gestrigen Donnerstag hat die amerikanische Musikindustrie vor einem Gericht im US-Bundesstaat Minnesota einen großen Sieg gegen die Nutzer von Filesharing-Systemen errungen. Das Geschworenengericht verurteilte eine Nutzerin, die dort 24 Lieder zum Download angeboten hat, zu einer Geldstrafe von insgesamt 220.000 Dollar.
Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht Kanzlei wird heute bei den Sat.1-News zu dem Fall und dessen Konsequenzen für deutsche Nutzer von Filesharing-Systemen Stellung beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Gegenstand des Verfahrens vor dem Gericht in Minnesota waren 24 Lieder, die die Angeklagte bei einer Filesharing-Plattform für andere Nutzer zum Download angeboten hat. Für gewöhnlich trägt in solchen Verfahren die Plattenindustrie die Beweislast für die Höhe des Schadensersatzes, d.h. sie muss nachweisen, wie viele Nutzer die Lieder heruntergeladen haben und was für ein (finanzieller) Schaden daraus entstanden ist.
Da dieser Schaden bisher kaum genau zu beziffern war, kam es bislang nur selten zu Verfahren vor Gericht. Meistens haben sich Plattenindustrie und angeklagte Nutzer vorher im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs geeinigt.
Nun ließ es die angeklagte Nutzerin jedoch zum Prozess kommen – und verlor. Das Gericht räumte der Musikindustrie erhebliche Beweiserleichterungen ein. Es war der Meinung, dass es für die Verurteilung zum Schadensersatz nicht darauf ankomme, wie oft ein Lied heruntergeladen worden ist, sondern lediglich, dass die Nutzerin überhaupt Lieder zum Download angeboten hat.
Da dies in diesem Fall außer Frage stand, verurteile das Gericht die Angeklagte schließlich zur Zahlung von 9.250 US-Dollar pro Lied, also insgesamt 220.000 US-Dollar (etwa 156.000 Euro). Eine solche Bestimmung des Schadensersatzes ist aufgrund der besonderen Rechtslage in den USA möglich.
Die amerikanische Musikindustrie wertet das Urteil als großen Sieg im Kampf gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Musikdateien über Filesharing-Systeme.
Fazit
Das Urteil des amerikanischen Gerichts hat keine unmittelbare Wirkung auf Nutzer in Deutschland. Allerdings zeigt es, wie unermüdlich und mit welch großer Anstrengung die Plattenindustrie weiter gegen Nutzer von Filesharing-Systemen vorgeht. Das werden sicherlich auch die deutschen Nutzer bald zu spüren bekommen.
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