Achtung: Inhaber von Facebook-Seiten müssen Link auf OS-Plattform abändern!
Facebook-Seiteninhaber aufgepasst: der im Facebook-Seitenimpressum hinterlegte Link zur EU-Online-Streitschlichtung in der Form "https://ec.europa.eu/consumers/odr“ leitet aktuell teilweise nur auf eine Fehlermeldung und nicht mehr auf die OS-Plattform weiter. Folgende Fehlermeldung wird teilweise angezeigt:

Grund hierfür ist, dass Facebook plattformintern hinterlegten Links eine individuelle URL-Kennung beifügt, welche von den Servern der EU-OS-Plattform scheinbar nicht immer korrekt zugeordnet werden kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand hängt dies maßgeblich vom verwendeten Endgerät und Browser ab.
So kommt es, dass der oben genannte Link ("https://ec.europa.eu/consumers/odr") nicht mehr bei allen Browsern und Endgeräten auf die OS-Plattform führt. Dass es bei ausprobierenden Händlern im Einzelfall funktioniert, heißt nicht, dass es jedem Aufrufer mit anderem Browser oder Gerät ebenso ergeht.
Art. 14 Abs. 1 der zugrundeliegenden ODR-Verordnung Nr. 524/2013 schreibt aber vor, dass der Link immer (d.h. von allen Browsern und Endgeräten aus) leicht zugänglich und anklickbar auf die OS-Plattform verweisen muss. Dies kann aufgrund des EU-Serverfehlers für die Verwendung des bisherigen Links in der Form "https://ec.europa.eu/consumers/odr" auf Facebook derzeit nicht mehr garantiert werden. Facebook-Seiteninhaber sind deshalb gehalten, die Verlinkung auf die OS-Plattform auf ihren Facebook-Seiten umgehend anzupassen.
Folgender alternativer Link, der keine Weiterleitungsprobleme bereitet, ist dafür im Seitenimpressum auf Facebook zu verwenden:
https://ec.europa.eu/odr
Wegzulassen ist also der URL-Abschnitt "/consumers/".
Empfohlen wird daher allen Facebook-Seitenbetreibern, aktuell allein den OS-Plattform-Link in der Form https://ec.europa.eu/odr zu verwenden (und nicht mehr "https://ec.europa.eu/consumers/odr")
Mandanten, die den kostenlosen Facebook-Hosting-Service unserer Kanzlei nutzen, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Link wurde bereits automatisiert auf den neuesten Stand gebracht.
Über aktuelle Entwicklungen zur Aufrufbarkeit der OS-Plattform wird die IT-Recht Kanzlei frühzeitig berichten.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Besucherkommentare
Leider verwirrender Artikel und wenig Rückmeldung zu den Fragen
01.04.2019, 13:47 UhrKommentar von Sandra Scheffler-Benz