Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Facebook-Datenschutzerklärung: auch nach 01.08.2019 rechtssicher einbinden - durch Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei

28.06.2019, 15:53 Uhr | Lesezeit: 4 min
Facebook-Datenschutzerklärung: auch nach 01.08.2019 rechtssicher einbinden - durch Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei

Nach einer Entscheidung des EuGH muss auf jeder Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung bei Facebook an technische Grenzen. Dies gilt umso mehr, als die Plattform die frühere Möglichkeit zur Einbindung eines Links unter dem Reiter „Datenrichtlinie“ in der Seiteninfo nach eigenen Angaben zum 01.08.2019 entfernt. Welche Optionen zur rechtssicheren Einbindung der Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten fortbestehen und wie diese in Verbindung mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt werden können, zeigt der folgende Beitrag.

Hinweis: Selbstverständlich ist der neue Hosting-Service für Bezieher der Facebook-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nicht mit weiteren Kosten verbunden.

I. Wegfallen des Linkfeldes für die „Datenschutzrichtlinie“ zum 01.08.2019

Bisher konnten Seitenbetreiber auf Facebook einen externen Link auf ihre Datenschutzerklärung in der „Info“-Kategorie unter dem Reiter „Datenschutzrichtlinie“ auf ihren Seiten hinterlegen. Über den Hosting-Service der IT-Recht-Kanzlei konnte damit eine stets aktuelle Datenschutzerklärung mit der Facebook-Präsenz gekoppelt werden.

Der Hosting-Link sorgt dafür, dass die Landing Page des Links, also die gehostete Datenschutzerklärung, über das System der IT-Recht Kanzlei im Falle von Modifikationen stets im Hintergrund aktualisiert wird, während der Link unverändert bleibt. So können Seitenbetreiber bei einmaliger Einbindung des Links stets unkompliziert gewährleisten, dass sie über die neuste, rechtssichere Version der Datenschutzerklärung verfügen.

Seitenbetreiber, die aktuell Änderungen ihrer Seiteninformationen vornehmen möchten, erhalten von Facebook allerdings nunmehr den Hinweis, dass der Reiter „Datenschutzrichtlinie“ zum 01.08.2019 entfernt wird.

1

Facebook regt an, den Link auf die Datenschutzrichtlinie in der Seitenbeschreibung, also dem Info-Feld, zu implementieren. Dort ließe sich der Link zwar ebenfalls klickbar hinterlegen, allerdings ist das Eingabefeld auf 255 Zeichen limitiert.

2

Regelmäßig werden Seitenbetreiber hier bereits andere Informationen (etwa zu ihrem Unternehmen) platziert haben, sodass Raum für die Datenschutzerklärung nur in den seltensten Fällen besteht.

II. Verbleibe Einbindungsoptionen unter Nutzung des Hosting-Links

Auch wenn Facebook seinen „Datenschutz“-Reiter in Zukunft aus den Gestaltungsoptionen der Seiteninformationen entfernt, bestehen zwei rechtssichere Möglichkeiten fort, um die Datenschutzerklärung zuverlässig auf einer Facebook-Präsenz zu hinterlegen. Bei beiden Optionen lässt sich auch weiterhin der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei nutzen.

1.) Externer Link bei Facebook: mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei

Tipp: Die Datenschutzerklärung für Facebook stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte zum Gegenstand hat.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Link kopieren

a. Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.

b. Sollten Sie die Facebook-Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, so wird Ihnen diese hier angezeigt.

c. Klicken Sie auf den Reiter HOSTING. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung verweist.

2.) Einbinden des Hosting-Links als Notiz

Hinweis: Diese Variante empfehlen wir für Seitenbetreiber, welche die Notizen sonst nicht benutzen. Da immer nur die aktuellste Notiz oben auf der Facebook-Seite angezeigt wird, würde die Datenschutzerklärung bei regelmäßiger Notizen-Veröffentlichung in den nicht sichtbaren Bereich rutschen.

Zum einen ist es möglich, die Datenschutzerklärung entweder als Volltext oder aber über den Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei in einer sogenannten Notiz zu hinterlegen, die im oberen Bereich der Startseite angezeigt wird.

In einigen Fällen fehlt der Tab „Notizen“ auf Facebook-Seiten, sodass dieser erst hinzugefügt werden muss. Dazu gehen Sie auf Ihre Facebook-Seite unter > Einstellungen > Template und Tab. Am Ende der Seite klicken Sie auf „Tab hinzufügen“.

3

Es öffnet sich folgendes Fenster, in dem Sie erneut die Notizen mit „Tab hinzufügen“ bestätigen.

Damit die Notizen auf Ihrer Seiten-Pinnwand ganz oben erscheinen, ist es notwendig, dass Sie diese per Drag&Drop nach oben holen und zwar direkt unter die Startseite:

4

So weit zu den Vorbereitungen. Nun können Sie auf Ihre Startseite wechseln und dort beginnen die Notiz zu schreiben.

5


Die Notiz sollte mit „Datenschutzerklärung“ betitelt werden. Sie kann entweder die komplette Datenschutzerklärung textlich wiedergeben, oder aber weitaus praktischer bloß den klickbaren Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei enthalten.

6

Nach einem Klick auf „Veröffentlichen“ erscheint die Notiz an oberster Stelle auf der Startseite. Der Hosting-Link ist klickbar und leitet unmittelbar auf die aktuellste Version der Datenschutzerklärung weiter.

3.) Einbinden des Hosting-Links als fixierter Beitrag

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Hosting-Link (oder die Datenschutzerklärung in Textform) in einem Beitrag zu hinterlegen und diesen so zu fixieren, dass er stets am Anfang der Startseite angezeigt wird.

Erstellen Sie hierfür einen Beitrag, in welchem Sie das Wort „Datenschutzerklärung:“ dem eingefügten Hosting-Link voranstellen und veröffentlichen Sie diesen.

7


Es wird ein klickbarer Link auf die gehostete Datenschutzerklärung erzeugt. Optional kann die Seitenvorschau aktiviert werden.

Um diesen Beitrag nun zu fixieren und damit an den Beginn der Startseite anzuheften, klicken Sie auf die 3 grauen Punkte rechts oben am Beitrag. Es öffnet sich ein Feld, bei dem Sie die Option „Oben auf der Seite fixieren“ wählen können.

8

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© 9dreamstudio - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

5 Kommentare

R
Rexi 10.08.2019, 10:06 Uhr
Weiterhin technisch hinterlegt
Bei uns ist die Datenschutzrichtlinie weiterhin von Facebook hinterlegt. Ich konnte technisch keine Änderung nach dem 01.08. feststellen?
M
Maud Foldenauer 01.07.2019, 09:53 Uhr
Facebook Datenschutzerklärung
Vielen Dank für die wieder mal super Anleitung. Hat innerhalb von 2min. klasse geklappt. Ohne euch hätte ich mir einen Wolf gesucht. Danke!
H
Heidi Kamhuber 12.07.2018, 14:40 Uhr
Notizen löschen
Habe jetzt von Notiz auf Link umgestellt.
Wie lösche ich jetzt aber die Notiz bei FB?
N
Norman 11.07.2018, 09:59 Uhr
Notizen entfernen?
Wir haben unmittelbar nach der ersten Mitteilung der IT-Recht-Kanzlei die geforderten Informationen vir Notiz auf der Seite verankert und nutzen nun den Hosting-Service. Die Notiz sollte nun entfernt werden oder bleibt diese bestehen?
J
Jessica 05.07.2018, 10:15 Uhr
Schweiz
Muss ich als Schweizer ebenfalls die DSE einbinden?

weitere News

Facebook im neuen Design: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung abmahnsicher einbinden (Update)
(17.05.2023, 12:44 Uhr)
Facebook im neuen Design: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung abmahnsicher einbinden (Update)
„Facebook“ darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
(09.06.2022, 09:13 Uhr)
„Facebook“ darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
BGH: ist mit Löschregeln von Facebook nicht einverstanden
(29.07.2021, 17:02 Uhr)
BGH: ist mit Löschregeln von Facebook nicht einverstanden
Anleitung: Gewinnspiele auf Facebook und Instagram rechtssicher durchführen + Muster
(29.01.2021, 12:04 Uhr)
Anleitung: Gewinnspiele auf Facebook und Instagram rechtssicher durchführen + Muster
Gerade in Corona-Zeiten ein Lichtblick als neue Einnahmequelle: Facebook ermöglicht Abhalten kostenpflichtiger Online-Events
(22.10.2020, 08:51 Uhr)
Gerade in Corona-Zeiten ein Lichtblick als neue Einnahmequelle: Facebook ermöglicht Abhalten kostenpflichtiger Online-Events
Shop-Funktion von Facebook im neuen Design – Hinweis zu Rücksendungen sorgt für Verunsicherung
(28.09.2020, 16:49 Uhr)
Shop-Funktion von Facebook im neuen Design – Hinweis zu Rücksendungen sorgt für Verunsicherung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei