Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Idealo-Direktkauf
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Nutzerhinweise und Fallbeispiele zu den EVB-IT Verträgen

News vom 03.09.2015, 08:33 Uhr | Keine Kommentare

Viele Beschaffer wissen es nicht und daher soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der CIO des Bundes nicht nur die EVB-IT-Verträge veröffentlicht, sondern auch zum Teil mit sehr ausführlichen Nutzerhinweisen und Fallbeispielen versehen hat.

So sind sowohl die EVB-IT Systemlieferung als auch die EVB-IT System durch Nutzerhinweise und jeweils ein ausgefülltes Vertragsmuster ergänzt. Des Weiteren wurden auch Musterpreisblätter erstellt und die neu eingeführten Nutzungsrechtsmatrizen für die Standardsoftware des zu kaufenden oder zu erstellenden Systems beispielshaft ausgefüllt.

Die Nutzerhinweise erläutern die einzelnen Bestimmungen der Systemlieferungs- und System-AGB und des Systemlieferungs- und Systemvertrages und deren rechtlichen und technischen Hintergrund. Die Fallbeispiele enthalten wertvolle Tipps für die Praxis, da ein ausgefülltes Muster oft eine größere Unterstützung darstellt als ein langer Hinweistext.

Die ausgefüllten Vertragsmuster bilden für den Anwendungsbereich der betroffenen EVB-IT Verträge typische Beschaffungssituationen ab. Erarbeitet wurden die Arbeitshilfen von der EVB-IT AG, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMI.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller