Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Die EVB-IT Cloud sind gestern veröffentlicht worden

02.03.2022, 14:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Die EVB-IT Cloud sind gestern veröffentlicht worden

Nach intensiven Verhandlungen mit der IT-Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), hat die öffentliche Hand sich mit dem Bitkom auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die von Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren.

Die EVB-IT Cloud sind gestern veröffentlicht worden

Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) können die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Mit den EVB-IT Cloud steht nun ein weiteres und von den öffentlichen Auftraggebern lang erwartetes Werkzeug für die öffentlichen Beschaffungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung.

Die EVB-IT Cloud bestehen aus einem Vertragsmuster, den Einkaufsbedingungen (AGB), einem fachlichen Kriterienkatalog und einer Anlage zur partiellen Einbeziehung von Anbieter-AGB. Sie setzen die vertraglichen Mindeststandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Basisanforderungen des C5-Kataloges (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) um. Die Hinweise zur Nutzung unterstützen bei der Anwendung und beim Ausfüllen der EVB-IT Cloud.

18 Monate nach ihrer Veröffentlichung werden die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und ggf. angepasst. Hierzu ist die Arbeitsgruppe EVB-IT insbesondere auf das Feedback der Anwender angewiesen. Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen und Anregungen unter DGI5@bmi.bund.de mit.

Die EVB-IT Cloud erweitern die bestehenden und mit der IT-Wirtschaft abgestimmten zehn EVB-IT Vertragsmuster für die Durchführungen von IT-Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber. Diese Vertragsmuster werden seit Mitte der 90er Jahre von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und mit Teilnehmern aus Bund, Ländern und Kommunen erstellt. In ständiger Übung werden die EVB-IT vor ihrer Einführung mit dem Bitkom mit dem Ziel abgestimmt, Einvernehmen herzustellen und eine breite Akzeptanz bei den potentiellen Vertragspartnern zu erreichen.

Der IT-Planungsrat hat das Umlaufverfahren „EVB-IT Cloud“ am 11.02.2022 erfolgreich abgeschlossen (Beschluss 2022/01) und seinen Mitgliedern die neuen Vertragsmuster zur Cloudbeschaffung zur Anwendung empfohlen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud
(05.04.2022, 16:25 Uhr)
Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud
Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht
(02.02.2018, 15:26 Uhr)
Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht
Warum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss
(12.01.2017, 17:18 Uhr)
Warum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss
Zwei weitere der sechs alten Basis-EVB-IT durch neue Musterverträge ersetzt.
(22.03.2016, 08:58 Uhr)
Zwei weitere der sechs alten Basis-EVB-IT durch neue Musterverträge ersetzt.
Nutzerhinweise und Fallbeispiele zu den EVB-IT Verträgen
(03.09.2015, 08:33 Uhr)
Nutzerhinweise und Fallbeispiele zu den EVB-IT Verträgen
Zwei der sechs alten Basis-EVB-IT durch neue Musterverträge ersetzt
(20.07.2015, 10:30 Uhr)
Zwei der sechs alten Basis-EVB-IT durch neue Musterverträge ersetzt
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei