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von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Die EVB-IT Cloud sind gestern veröffentlicht worden

News vom 02.03.2022, 14:30 Uhr | Keine Kommentare

Nach intensiven Verhandlungen mit der IT-Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), hat die öffentliche Hand sich mit dem Bitkom auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die von Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren.

Die EVB-IT Cloud sind gestern veröffentlicht worden

Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) können die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Mit den EVB-IT Cloud steht nun ein weiteres und von den öffentlichen Auftraggebern lang erwartetes Werkzeug für die öffentlichen Beschaffungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung.

Die EVB-IT Cloud bestehen aus einem Vertragsmuster, den Einkaufsbedingungen (AGB), einem fachlichen Kriterienkatalog und einer Anlage zur partiellen Einbeziehung von Anbieter-AGB. Sie setzen die vertraglichen Mindeststandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Basisanforderungen des C5-Kataloges (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) um. Die Hinweise zur Nutzung unterstützen bei der Anwendung und beim Ausfüllen der EVB-IT Cloud.

18 Monate nach ihrer Veröffentlichung werden die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und ggf. angepasst. Hierzu ist die Arbeitsgruppe EVB-IT insbesondere auf das Feedback der Anwender angewiesen. Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen und Anregungen unter DGI5@bmi.bund.de mit.

Die EVB-IT Cloud erweitern die bestehenden und mit der IT-Wirtschaft abgestimmten zehn EVB-IT Vertragsmuster für die Durchführungen von IT-Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber. Diese Vertragsmuster werden seit Mitte der 90er Jahre von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und mit Teilnehmern aus Bund, Ländern und Kommunen erstellt. In ständiger Übung werden die EVB-IT vor ihrer Einführung mit dem Bitkom mit dem Ziel abgestimmt, Einvernehmen herzustellen und eine breite Akzeptanz bei den potentiellen Vertragspartnern zu erreichen.

Der IT-Planungsrat hat das Umlaufverfahren „EVB-IT Cloud“ am 11.02.2022 erfolgreich abgeschlossen (Beschluss 2022/01) und seinen Mitgliedern die neuen Vertragsmuster zur Cloudbeschaffung zur Anwendung empfohlen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

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