Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps"
veröffentlicht.
Vielfach stellt das Etsy-Baukastensystem Händler bei der ordnungsgemäßen Hinterlegung rechtlich notwendiger Informationen vor Hürden. Betroffen sind unter anderem Kleinunternehmer, die bei Etsy über diesen Status belehren müssen. Wegen fehlender Einstellungsmöglichkeiten im System von Etsy muss hier ein Umweg eingeschlagen werden. Wie sich der Kleinunternehmerhinweis auf Etsy rechtskonform darstellen lässt, beantworten wir in der heutigen Frage des Tages.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy beim Verkauf digitaler Inhalte:
I. Problemstellung zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy
Etsy stellt Händlern keine originäre Möglichkeit bereit, im Shop-Baukastensystem eine Einstellung für Kleinunternehmer auszuwählen. Ein Kleinunternehmerhinweis lässt sich bei Etsy also nicht über das System allgemein konfigurieren.
Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht abführen und daher in Rechnungen nicht ausweisen, sind aber gehalten, über diese Besonderheit zu informieren.
Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Kleinunternehmern der sonst wesentliche Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt.“) verwehrt ist.
II. Den Kleinunternehmerhinweis auf Etsy richtig platzieren
Etsy setzt bei seiner Plattformgestaltung stillschweigend voraus, dass Online-Händler über ihren etwaigen Kleinunternehmerstatus selbst hinreichend informieren.
So gestaltet Etsy den Mehrwertsteuerhinweis in Preisnähe pauschal mit der Angabe „inkl. USt. (wo zutreffend)“:

Weil die Einbeziehung der Mehrwersteuer für Kleinunternehmer aber gerade nicht zutrifft, obliegt es Etsy-Händlern, über die Besonderheit selbstständig zu belehren.
Um den Kleinunternehmerhinweis rechtskonform auf Etsy einzubinden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei folgende Vorgehensweise:
- 1. Kopieren Sie den folgenden Hinweis: "Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Kein Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)."
- 2. Fügen Sie den Hinweis auf jeder Produktdetailseite in der Produktbeschreibung ein. Idealerweise sollte der Hinweis in der oberen Hälfte der Produktbeschreibung ergehen und kann zur Abgrenzung von anderen Informationen den Titel "Hinweis zur Umsatzsteuer:" tragen.
- 3. Fügen Sie den Hinweis zusätzlich im Etsy-Shop-Ankündigungsfeld ein (Pfad: „Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Ankündigung "Bearbeiten").
Durch die Einbindung des Hinweises sowohl im Ankündigungsfeld als auch auf jeder Artikelseite stellen Sie dessen allgemeine Wahrnehmbarkeit sicher.
Der Hinweis gilt dann als rechtskonforme Konkretisierung der MwSt.-Angabe von Etsy und informiert rechtlich hinreichend über den Kleinunternehmerstatus.
III. Besonderheiten für digitale Inhalte
Werden auf Etsy auch digitale Inhalte angeboten, muss wegen einer Besonderheit der Umsatzsteuerabwicklung ein erweiterter Kleinunternehmerhinweis genutzt werden.
Mehr Informationen dazu und ein Muster finden sich hier.
Weitere Informationen zur rechtlich korrekten Einstellung des Etsy-Baukastensystem finden Sie in dieser umfangreichen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Besucherkommentare
Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr
29.12.2021, 15:08 UhrKommentar von Dorothea Hocks
Etsy erhebt USt und führt diese im Zielland ab (nur digitale Produkte)
25.05.2021, 14:17 UhrKommentar von Jana
Antwort auf die USt-Erhebung bei Kleinunternehmern ( digitale Produkte )
21.01.2021, 16:35 UhrKommentar von Mike