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Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?

27.10.2022, 14:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps" veröffentlicht.

Vielfach stellt das Etsy-Baukastensystem Händler bei der ordnungsgemäßen Hinterlegung rechtlich notwendiger Informationen vor Hürden. Betroffen sind unter anderem Kleinunternehmer, die bei Etsy über diesen Status belehren müssen. Wegen fehlender Einstellungsmöglichkeiten im System von Etsy muss hier ein Umweg eingeschlagen werden. Wie sich der Kleinunternehmerhinweis auf Etsy rechtskonform darstellen lässt, beantworten wir in der heutigen Frage des Tages.

I. Problemstellung zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy

Etsy stellt Händlern keine originäre Möglichkeit bereit, im Shop-Baukastensystem eine Einstellung für Kleinunternehmer auszuwählen. Ein Kleinunternehmerhinweis lässt sich bei Etsy also nicht über das System allgemein konfigurieren.

Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht abführen und daher in Rechnungen nicht ausweisen, sind aber gehalten, über diese Besonderheit zu informieren.

Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Kleinunternehmern der sonst wesentliche Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt.“) verwehrt ist.

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II. Den Kleinunternehmerhinweis auf Etsy richtig platzieren

Etsy setzt bei seiner Plattformgestaltung stillschweigend voraus, dass Online-Händler über ihren etwaigen Kleinunternehmerstatus selbst hinreichend informieren.

So gestaltet Etsy den Mehrwertsteuerhinweis in Preisnähe pauschal mit der Angabe „inkl. USt. (wo zutreffend)“:

Etsy

Weil die Einbeziehung der Mehrwersteuer für Kleinunternehmer aber gerade nicht zutrifft, obliegt es Etsy-Händlern, über die Besonderheit selbstständig zu belehren.

Um den Kleinunternehmerhinweis rechtskonform auf Etsy einzubinden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei folgende Vorgehensweise:

  • 1. Kopieren Sie den folgenden Hinweis: "Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Kein Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)."
  • 2. Fügen Sie den Hinweis auf jeder Produktdetailseite in der Produktbeschreibung ein. Idealerweise sollte der Hinweis in der oberen Hälfte der Produktbeschreibung ergehen und kann zur Abgrenzung von anderen Informationen den Titel "Hinweis zur Umsatzsteuer:" tragen.
  • 3. Fügen Sie den Hinweis zusätzlich im Etsy-Shop-Ankündigungsfeld ein (Pfad: „Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Ankündigung "Bearbeiten").

Durch die Einbindung des Hinweises sowohl im Ankündigungsfeld als auch auf jeder Artikelseite stellen Sie dessen allgemeine Wahrnehmbarkeit sicher.

Der Hinweis gilt dann als rechtskonforme Konkretisierung der MwSt.-Angabe von Etsy und informiert rechtlich hinreichend über den Kleinunternehmerstatus.

III. Besonderheiten für digitale Inhalte

Werden auf Etsy auch digitale Inhalte angeboten, muss wegen einer Besonderheit der Umsatzsteuerabwicklung ein erweiterter Kleinunternehmerhinweis genutzt werden.

Mehr Informationen dazu und ein Muster finden sich hier.

Weitere Informationen zur rechtlich korrekten Einstellung des Etsy-Baukastensystem finden Sie in dieser umfangreichen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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10 Kommentare

V
Vanessa 28.03.2023, 13:55 Uhr
nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen?
Ist das bei etsy dann auch so wie bei Amazon, dass sie als Verkäufer auftreten und dadurch, diese Einnahmen nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen auf der Steuererklärung sind? Sprich, ich kann immer Kleinunternehmer sein, auch bei mehr als 24k im jahr, da die Umsatzsteuer durch etsy in ihrem Land abgeführt wird?
D
Dorothea Hocks 29.12.2021, 15:08 Uhr
Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr
Gibt es auf die Frage von Ivonne schon einen Antwort? Muss der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung ZWINGEND an erster Stelle, vor der Artikelbeschreibung stehen?
Vielen Dank schon mal und einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2022

Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr

Beitrag von Ivonne
08.02.2021, 16:51 Uhr

Vielen lieben Dank für die tollen Infos. Aber eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus zwingend an aller erster Stelle der Artikelbeschreibung stehen? Das wäre nicht nur optisch unschön sondern ist auch nicht optimal dass der Artikel von der Etsy suche als relevant eingestuft wird. Geht das nicht auch am Ende? Vielen Dank schon mal Beste Grüße
J
Jana 25.05.2021, 14:17 Uhr
Etsy erhebt USt und führt diese im Zielland ab (nur digitale Produkte)
Eine Antwort auf die Frage findet man hier:

https://help.etsy.com/hc/de/articles/115015587567-Umsatzsteuer-f%C3%BCr-digitale-Artikel?segment=selling


Etsy muss USt. für digitale Produkte erheben, und führt diese dann an das Käuferland/Zielland ab. Somit kümmert sich Etsy um die ganze Abwicklung und theoretisch bekommt der Händler/Verkäufer nur den Nettopreis durch Etsy gutgeschrieben. "In allen Fällen wird Etsy die vom Käufer gezahlte Umsatzsteuer an die jeweils zuständigen Steuerbehörden abführen. Verkäufer müssen bei ihren Preisen für digitale Artikel keine Umsatzsteuer hinzufügen."
I
Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr
Frage zur Platzierung des Hinweises
Vielen lieben Dank für die tollen Infos. Aber eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus zwingend an aller erster Stelle der Artikelbeschreibung stehen? Das wäre nicht nur optisch unschön sondern ist auch nicht optimal dass der Artikel von der Etsy suche als relevant eingestuft wird. Geht das nicht auch am Ende?
Vielen Dank schon mal
Beste Grüße 
M
Mike 21.01.2021, 16:35 Uhr
Antwort auf die USt-Erhebung bei Kleinunternehmern ( digitale Produkte )
Ich stand vor der selben Frage/dem selben Problem, da ich demnächst ein Gewerbe anmelden möchte ( Kleinunternehmer) um digitale Produkte auf etsy zu verkaufen.

Die Antwort darauf habe ich nun wohl gefunden: Etsy fungiert bei digitalen Produkten quasi als Re-Seller!

Anbei der Link zur genaueren Erklärung:

https://handmadeboss.de/umsatzsteuer-digitale-artikel-etsy/?cookie-state-change=1611240207614

Ich für meinen Teil werde diese 19% wohl auf meinen kalkulierten VK pro Artikel mit einberechnen. Oder wäre das, salopp gesagt, Quatsch?

Grüße Mike
S
Stefanie 20.01.2021, 17:59 Uhr
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und digitale Produkte
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre informative Seite! Ich beschäftige mich auch gerade damit, einen Etsy-Shop zu eröffnen, in dem ich nur digitale Produkte zum Download anbieten möchte. Im Verlauf meiner Recherche bin ich dabei auch auf einen anderen interessanten Text gestoßen (handmadeboss), der erklärt, warum Etsy auch bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer draufschlägt. Und zwar hat Etsy versucht, 2015 das Verfahren für die Verkäufer zu vereinfachen, indem es bei digitalen Produkten als "Zwischenhändler" dient. Die Kleinunternehmerregelung gilt ja nur in Deutschland und somit hätte man je Land entweder verschiedene Preise angeben oder unterschiedliche Gewinnmargen in Kauf nehmen müssen. Nun übernimmt Etsy dies und da Etsy kein Kleinunternehmer ist, wird dementsprechend auch Umsatzsteuer erhoben.

Als Verkäufer sollte man nun zwar weiterhin angeben, dass man Kleinunternehmer ist und keine Umsatzsteuer einnimmt, man kann/sollte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass widerum Etsy diese Umsatzsteuer erhebt.

- Ich hoffe, ich habe das soweit richtig verstanden und kann vielleicht ein paar Verwirrungen hier aus dem Weg räumen.

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