Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?

Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?
Stand: 27.10.2022 2 min 10

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps"

Vielfach stellt das Etsy-Baukastensystem Händler bei der ordnungsgemäßen Hinterlegung rechtlich notwendiger Informationen vor Hürden. Betroffen sind unter anderem Kleinunternehmer, die bei Etsy über diesen Status belehren müssen. Wegen fehlender Einstellungsmöglichkeiten im System von Etsy muss hier ein Umweg eingeschlagen werden. Wie läßt sich der Kleinunternehmerhinweis auf Etsy rechtskonform darstellen?

I. Problemstellung zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy

Etsy stellt Händlern keine originäre Möglichkeit bereit, im Shop-Baukastensystem eine Einstellung für Kleinunternehmer auszuwählen. Ein Kleinunternehmerhinweis lässt sich bei Etsy also nicht über das System allgemein konfigurieren.

Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht abführen und daher in Rechnungen nicht ausweisen, sind aber gehalten, über diese Besonderheit zu informieren.

Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Kleinunternehmern der sonst wesentliche Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt.“) verwehrt ist.

Banner Premium Paket

II. Den Kleinunternehmerhinweis auf Etsy richtig platzieren

Etsy setzt bei seiner Plattformgestaltung stillschweigend voraus, dass Online-Händler über ihren etwaigen Kleinunternehmerstatus selbst hinreichend informieren.

So gestaltet Etsy den Mehrwertsteuerhinweis in Preisnähe pauschal mit der Angabe „inkl. USt. (wo zutreffend)“:

Etsy

Weil die Einbeziehung der Mehrwersteuer für Kleinunternehmer aber gerade nicht zutrifft, obliegt es Etsy-Händlern, über die Besonderheit selbstständig zu belehren.

Um den Kleinunternehmerhinweis rechtskonform auf Etsy einzubinden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei folgende Vorgehensweise:

  • 1. Kopieren Sie den folgenden Hinweis: "Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Kein Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)."
  • 2. Fügen Sie den Hinweis auf jeder Produktdetailseite in der Produktbeschreibung ein. Idealerweise sollte der Hinweis in der oberen Hälfte der Produktbeschreibung ergehen und kann zur Abgrenzung von anderen Informationen den Titel "Hinweis zur Umsatzsteuer:" tragen.
  • 3. Fügen Sie den Hinweis zusätzlich im Etsy-Shop-Ankündigungsfeld ein (Pfad: „Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Ankündigung "Bearbeiten").

Durch die Einbindung des Hinweises sowohl im Ankündigungsfeld als auch auf jeder Artikelseite stellen Sie dessen allgemeine Wahrnehmbarkeit sicher.

Der Hinweis gilt dann als rechtskonforme Konkretisierung der MwSt.-Angabe von Etsy und informiert rechtlich hinreichend über den Kleinunternehmerstatus.

III. Besonderheiten für digitale Inhalte

Werden auf Etsy auch digitale Inhalte angeboten, muss wegen einer Besonderheit der Umsatzsteuerabwicklung ein erweiterter Kleinunternehmerhinweis genutzt werden.

Mehr Informationen dazu und ein Muster finden sich hier.

Weitere Informationen zur rechtlich korrekten Einstellung des Etsy-Baukastensystem finden Sie in dieser umfangreichen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

10 Kommentare

V
Vanessa 28.03.2023, 13:55 Uhr
nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen?
Ist das bei etsy dann auch so wie bei Amazon, dass sie als Verkäufer auftreten und dadurch, diese Einnahmen nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen auf der Steuererklärung sind? Sprich, ich kann immer Kleinunternehmer sein, auch bei mehr als 24k im jahr, da die Umsatzsteuer durch etsy in ihrem Land abgeführt wird?
D
Dorothea Hocks 27.10.2022
Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr
Gibt es auf die Frage von Ivonne schon einen Antwort? Muss der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung ZWINGEND an erster Stelle, vor der Artikelbeschreibung stehen?
Vielen Dank schon mal und einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2022

Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr

Beitrag von Ivonne
08.02.2021, 16:51 Uhr

Vielen lieben Dank für die tollen Infos. Aber eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus zwingend an aller erster Stelle der Artikelbeschreibung stehen? Das wäre nicht nur optisch unschön sondern ist auch nicht optimal dass der Artikel von der Etsy suche als relevant eingestuft wird. Geht das nicht auch am Ende? Vielen Dank schon mal Beste Grüße
J
Jana 27.10.2022
Etsy erhebt USt und führt diese im Zielland ab (nur digitale Produkte)
Eine Antwort auf die Frage findet man hier:

https://help.etsy.com/hc/de/articles/115015587567-Umsatzsteuer-f%C3%BCr-digitale-Artikel?segment=selling


Etsy muss USt. für digitale Produkte erheben, und führt diese dann an das Käuferland/Zielland ab. Somit kümmert sich Etsy um die ganze Abwicklung und theoretisch bekommt der Händler/Verkäufer nur den Nettopreis durch Etsy gutgeschrieben. "In allen Fällen wird Etsy die vom Käufer gezahlte Umsatzsteuer an die jeweils zuständigen Steuerbehörden abführen. Verkäufer müssen bei ihren Preisen für digitale Artikel keine Umsatzsteuer hinzufügen."
I
Ivonne 27.10.2022
Frage zur Platzierung des Hinweises
Vielen lieben Dank für die tollen Infos. Aber eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus zwingend an aller erster Stelle der Artikelbeschreibung stehen? Das wäre nicht nur optisch unschön sondern ist auch nicht optimal dass der Artikel von der Etsy suche als relevant eingestuft wird. Geht das nicht auch am Ende?
Vielen Dank schon mal
Beste Grüße 
M
Mike 27.10.2022
Antwort auf die USt-Erhebung bei Kleinunternehmern ( digitale Produkte )
Ich stand vor der selben Frage/dem selben Problem, da ich demnächst ein Gewerbe anmelden möchte ( Kleinunternehmer) um digitale Produkte auf etsy zu verkaufen.

Die Antwort darauf habe ich nun wohl gefunden: Etsy fungiert bei digitalen Produkten quasi als Re-Seller!

Anbei der Link zur genaueren Erklärung:

https://handmadeboss.de/umsatzsteuer-digitale-artikel-etsy/?cookie-state-change=1611240207614

Ich für meinen Teil werde diese 19% wohl auf meinen kalkulierten VK pro Artikel mit einberechnen. Oder wäre das, salopp gesagt, Quatsch?

Grüße Mike
S
Stefanie 27.10.2022
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und digitale Produkte
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre informative Seite! Ich beschäftige mich auch gerade damit, einen Etsy-Shop zu eröffnen, in dem ich nur digitale Produkte zum Download anbieten möchte. Im Verlauf meiner Recherche bin ich dabei auch auf einen anderen interessanten Text gestoßen (handmadeboss), der erklärt, warum Etsy auch bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer draufschlägt. Und zwar hat Etsy versucht, 2015 das Verfahren für die Verkäufer zu vereinfachen, indem es bei digitalen Produkten als "Zwischenhändler" dient. Die Kleinunternehmerregelung gilt ja nur in Deutschland und somit hätte man je Land entweder verschiedene Preise angeben oder unterschiedliche Gewinnmargen in Kauf nehmen müssen. Nun übernimmt Etsy dies und da Etsy kein Kleinunternehmer ist, wird dementsprechend auch Umsatzsteuer erhoben.

Als Verkäufer sollte man nun zwar weiterhin angeben, dass man Kleinunternehmer ist und keine Umsatzsteuer einnimmt, man kann/sollte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass widerum Etsy diese Umsatzsteuer erhebt.

- Ich hoffe, ich habe das soweit richtig verstanden und kann vielleicht ein paar Verwirrungen hier aus dem Weg räumen.
S
Sandra 27.10.2022
Was kann man noch tun?
Etsy antwortet darauf leider nicht. Beim Digitalen Download ist leider immernoch der Fehler, dass fälschlicherweise Ust berechnet wird :(
I
IT-Recht Kanzlei 27.10.2022
Digitale Inhalte
Guten Tag,

danke für Ihre Kommentare.

Kleinunternehmer weisen die Umsatzsteuer unabhängig von der Beschaffenheit der angebotenen Produkte nicht aus und dürfen daher auch beim Verkauf digitaler Inhalte nicht auf eine enthaltene MwSt. hinweisen.

Da Etsy auch bei digitalen Inhalten unterhalb des Preises "Inkl. USt. (wo zutreffend)" anzeigt, ist der Kleinunternehmerhinweis dort verbindlich, um dem Käufer deutlich zu machen, dass der Händler keine USt. erhebt.

Sofern diese - bei Kleinunternehmern zu Unrecht - dennoch durch Etsy erhoben wird, wird dem Kunden ein Preisbestandteil berechnet, der tatsächlich nicht anfällt und wird die Händlerinformation zu den Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung in ihr Gegenteil verkehrt. Es besteht insofern ein Irreführungspotenzial.

Um dieses auszuräumen, raten wir zur dringenden Kontaktaufnahme mit Etsy.
J
Jane 27.10.2022
Kleinunternehmerstatus bei digitalen Produkten
Da noch niemand geantwortet hat, schließe ich mich Anni an: wie funktioniert das bei digitalen Produkten?
A
Anni 27.10.2022
Problem Kleinunternehmerstatus bei digitalen Produkten
Wie geht man bei der Angabe des Kleinunternehmerstatus vor, wenn man ausschließlich digitale Produkte in seinem Etsy Shop vertreibt?
Auf digitale Downloads scheint Etsy immer UST zu berechenen, was aber ja eigentlich nicht richtig ist.

Beiträge zum Thema

Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
(06.11.2024, 07:36 Uhr)
Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
(10.07.2024, 15:41 Uhr)
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
(24.05.2024, 07:22 Uhr)
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
(25.10.2023, 00:23 Uhr)
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
(16.10.2023, 10:09 Uhr)
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
(11.10.2023, 16:37 Uhr)
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei