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von RA Phil Salewski

Etsy: Wie lässt sich der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus korrekt darstellen?

News vom 27.10.2022, 14:54 Uhr | 9 Kommentare 

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps" veröffentlicht.

Vielfach stellt das Etsy-Baukastensystem Händler bei der ordnungsgemäßen Hinterlegung rechtlich notwendiger Informationen vor Hürden. Betroffen sind unter anderem Kleinunternehmer, die bei Etsy über diesen Status belehren müssen. Wegen fehlender Einstellungsmöglichkeiten im System von Etsy muss hier ein Umweg eingeschlagen werden. Wie sich der Kleinunternehmerhinweis auf Etsy rechtskonform darstellen lässt, beantworten wir in der heutigen Frage des Tages.

I. Problemstellung zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy

Etsy stellt Händlern keine originäre Möglichkeit bereit, im Shop-Baukastensystem eine Einstellung für Kleinunternehmer auszuwählen. Ein Kleinunternehmerhinweis lässt sich bei Etsy also nicht über das System allgemein konfigurieren.

Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht abführen und daher in Rechnungen nicht ausweisen, sind aber gehalten, über diese Besonderheit zu informieren.

Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Kleinunternehmern der sonst wesentliche Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt.“) verwehrt ist.

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II. Den Kleinunternehmerhinweis auf Etsy richtig platzieren

Etsy setzt bei seiner Plattformgestaltung stillschweigend voraus, dass Online-Händler über ihren etwaigen Kleinunternehmerstatus selbst hinreichend informieren.

So gestaltet Etsy den Mehrwertsteuerhinweis in Preisnähe pauschal mit der Angabe „inkl. USt. (wo zutreffend)“:

Etsy

Weil die Einbeziehung der Mehrwersteuer für Kleinunternehmer aber gerade nicht zutrifft, obliegt es Etsy-Händlern, über die Besonderheit selbstständig zu belehren.

Um den Kleinunternehmerhinweis rechtskonform auf Etsy einzubinden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei folgende Vorgehensweise:

  • 1. Kopieren Sie den folgenden Hinweis: "Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Kein Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)."
  • 2. Fügen Sie den Hinweis auf jeder Produktdetailseite in der Produktbeschreibung ein. Idealerweise sollte der Hinweis in der oberen Hälfte der Produktbeschreibung ergehen und kann zur Abgrenzung von anderen Informationen den Titel "Hinweis zur Umsatzsteuer:" tragen.
  • 3. Fügen Sie den Hinweis zusätzlich im Etsy-Shop-Ankündigungsfeld ein (Pfad: „Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Ankündigung "Bearbeiten").

Durch die Einbindung des Hinweises sowohl im Ankündigungsfeld als auch auf jeder Artikelseite stellen Sie dessen allgemeine Wahrnehmbarkeit sicher.

Der Hinweis gilt dann als rechtskonforme Konkretisierung der MwSt.-Angabe von Etsy und informiert rechtlich hinreichend über den Kleinunternehmerstatus.

III. Besonderheiten für digitale Inhalte

Werden auf Etsy auch digitale Inhalte angeboten, muss wegen einer Besonderheit der Umsatzsteuerabwicklung ein erweiterter Kleinunternehmerhinweis genutzt werden.

Mehr Informationen dazu und ein Muster finden sich hier.

Weitere Informationen zur rechtlich korrekten Einstellung des Etsy-Baukastensystem finden Sie in dieser umfangreichen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Frage zur Platzierung des Hinweises Beitrag von Ivonne 08.02.2021, 16:51 Uhr

29.12.2021, 15:08 Uhr

Kommentar von Dorothea Hocks

Gibt es auf die Frage von Ivonne schon einen Antwort? Muss der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung ZWINGEND an erster Stelle, vor der Artikelbeschreibung stehen? Vielen Dank schon mal und einen...

Etsy erhebt USt und führt diese im Zielland ab (nur digitale Produkte)

25.05.2021, 14:17 Uhr

Kommentar von Jana

Eine Antwort auf die Frage findet man hier: https://help.etsy.com/hc/de/articles/115015587567-Umsatzsteuer-f%C3%BCr-digitale-Artikel?segment=selling Etsy muss USt. für digitale Produkte erheben,...

Frage zur Platzierung des Hinweises

08.02.2021, 16:51 Uhr

Kommentar von Ivonne

Vielen lieben Dank für die tollen Infos. Aber eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus zwingend an aller erster Stelle der Artikelbeschreibung stehen? Das wäre...

Antwort auf die USt-Erhebung bei Kleinunternehmern ( digitale Produkte )

21.01.2021, 16:35 Uhr

Kommentar von Mike

Ich stand vor der selben Frage/dem selben Problem, da ich demnächst ein Gewerbe anmelden möchte ( Kleinunternehmer) um digitale Produkte auf etsy zu verkaufen. Die Antwort darauf habe ich nun wohl...

Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und digitale Produkte

20.01.2021, 17:59 Uhr

Kommentar von Stefanie

Zunächst einmal vielen Dank für Ihre informative Seite! Ich beschäftige mich auch gerade damit, einen Etsy-Shop zu eröffnen, in dem ich nur digitale Produkte zum Download anbieten möchte. Im Verlauf...

Was kann man noch tun?

21.12.2020, 23:49 Uhr

Kommentar von Sandra

Etsy antwortet darauf leider nicht. Beim Digitalen Download ist leider immernoch der Fehler, dass fälschlicherweise Ust berechnet wird :(

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