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Der weise Vizepräsident und das Markenrecht

22.04.2008, 11:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
Der weise Vizepräsident und das Markenrecht

„Originalware – frei verkäuflich“. Dieser Spruch steht auf vielen Rechnungen. Er ist schnell geschrieben, entspricht jedoch häufig nicht der Wahrheit. Denn gerade auch Produkt- und Markenpiraten, die gefälschte Markenware an die kleinen und großen ebay-Händler verkaufen, deklarieren ihre Ware so. Und die Käufer glauben blind – dieser Eindruck drängt sich jedenfalls häufig auf.

Dabei kann gerade hier ein gesundes Misstrauen viel Geld sparen. Und so gilt es, hartnäckig nachzufragen. Warum geht der Verkäufer davon aus, dass es sich um Originalware handelt? Wo hat er sie gekauft? Hier ist es wichtig, dass der Käufer Fragen stellt, sich Belege zeigen lässt.

Gewitzte Fälscher schicken auch gleich eine Echtheitsbestätigung mit. So machte in den Fälscherkreisen, die billige Kopien der Kollektion eines sehr bekannten Modelabels verkauften, das Schreiben eines angeblichen „Wise President“ des Labels in Hongkong die Runde. Und die Begeisterung für den günstigen Preis ließ viele Käufer verdrängen, dass es in Firmen zwar in der Regel Vizepräsidenten (Vice Presidents), aber leider wohl nur sehr selten „weise Präsidenten“ (Wise Presidents) gibt.

Wenn Ihnen also jemand eine vermeintliche Echtheitsbestätigung vorlegt, dann lesen Sie sie genau und mit einer großen Portion Misstrauen. Sind Rechtschreibfehler enthalten, ist größte Vorsicht angesagt. Prüfen Sie stets nach, ob es die Person, die die Bestätigung unterschrieben haben soll, tatsächlich gibt. In dem oben beschriebenen Fall hätte es nämlich nicht einmal einen Vize-Präsidenten in Hongkong gegeben.

Überhaupt sind Echtheitsbestätigungen von Stellen außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes für sich genommen noch nichts wert. Denn sie bedeuten noch lange nicht, dass die Ware auch mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers auf den europäischen Markt gebracht wurde. Und nur wenn dies der Fall ist, kann es sich tatsächlich um frei verkäufliche Originalware handeln.

Misstrauen auslösen sollte auch die angebliche Echtheitsbestätigung durch Anwälte, die für das jeweilige Modelabel gegen Fälschungen vorgehen (die Bescheinigung wird natürlich nachgereicht, da sie leider im Moment beim Steuerberater ist). Manche Produkt- und Markenpiraten sind nämlich so dreist, dass sie sogar den Anwalt, der sie gerade verklagt, als Referenz für die Echtheit der Produkte angeben. Wenn also Bestätigungen von Anwälten versprochen oder sogar beigelegt werden, so empfiehlt es sich, den Unterzeichner einmal persönlich zu kontaktieren.

Dieser Text ist übrigens vom Osterhasen mit freundlicher Unterstützung des Weihnachtsmannes geschrieben worden. Glauben Sie nicht? Warum glauben Sie dann einem Händler, der schreibt „100 % Originalware – frei verkäuflich“? Das ist genauso schnell geschrieben…

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
sassi / PIXELIO

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