Die in einer E-Mail enthaltene Erklärung oder Information ist rechtsrelevant. Deshalb ist die Archivierung des E-Mailverkehrs eines Unternehmens unerlässlich. Allerdings müssen einige rechtliche Vorgaben beachtet werden. Probleme kann es beispielsweise geben, wenn Behörden den E-Mailverkehr zu Beweiszwecken brauchen, die Mails aber nicht ordentlich und pflichtgemäß archiviert wurden.
Der vollständige Beitrag ist in der Ausgabe 03/2008 des Magazins „IT-Administrator” veröffentlicht.
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