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Fehlerquelle Google Analytics - Abmahnungen vermeiden

02.08.2019, 15:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fehlerquelle Google Analytics - Abmahnungen vermeiden

Die Datenschutzerklärung: Für viele Onlinehändler spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ein Buch mit 7 Siegeln. Insbesondere das Thema Google Analytics rührt die Händler - und die Abmahner gleichermaßen. Der richtige Umgang mit Google Analytics ist daher unerlässlich, wenn man diesbzgl. keinen Ärger bekommen will. Wer weiß wie es geht, für den sind Abmahnungen gerade in diesem Bereich vermeidbar....

Fehlerquelle Google Analytics

Spätestens mit Inkrafttreten der DSGVO wurde die Datenschutzerklärung der heimliche Star unter den Rechtstexten (neben AGB, Widerrufsbelehrung) der Onlinehändler. Und das zu Recht: Die Datenschutzerklärung ist heute wichtiger denn je. Und auch und gerade hier können Fehler gemacht werden - immer wieder Gegenstand von Abmahnungen:

Die fehlerhafte Nutzung von google Analytics - Grund: Bei Einbettung von Google Analytics werden personenbezogene Nutzerdaten grundsätzlich auch Google gegenüber offen gelegt. Verhindert werden kann dies nur durch Implementierung des Zusatzes „AnonymizeIP“, der eine Anonymisierung der Daten bewirkt. Diesen technischen Kniff muss man wissen und umsetzen - Fehler werden hier gnadenlos bestraft.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wie es richtig geht mit Google Analytics und dem Datenschutz erfahren Sie in diesem Leitfaden.

Exkurs: Viel Unsicherheit besteht daneben übrigens auch beim Thema cookie-Banner - wir haben das hier ausführlich besprochen.

Banner Unlimited Paket

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Datenschutzverstoß aufgrund Google Analytics?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir die notwendigen Rechtstexte, insbesondere eine Datenschutzerklärung, an. Und in dieser Datenschutzerklärung ist nun wirklich fast alles drin, was ein Onlinehändler und Webseitenbetreiber braucht - natürlich auch der Punkt zu Google Analytics samt Handlungsanleitung für deren rechtskonforme Umsetzung. Damit sind Ihre Rechtstexte stets aktuell und rechtssicher. Zusätzlich stellen wir unseren Mandanten im Mandantenportal exklusiv zahlreiche Leitfäden und Muster zur Verfügung - gerade in Bezug auf das Schreckgespenst DSGVO und Google Analytics.

Und: Wir informieren unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten in diesen Newslettern zu genau dem Abmahnthema "Fehlerhafte Datenschutzerklärung" umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Abmahnungen - auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten exklusive Informationen in Sachen Datenschutz in den Abmahnklassikern und weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter dem Begriff Abmahnradar.

Besser spät als nie: Für sicher ist es nie zu spät - ujnsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Die Kombination aus einem Rechtstexte-Pflegeservice und dem Wissen aus unserem Abmahnradar sorgen dauerhaft für Sicherheit und Abmahnschutz.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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