Firmen, die eMails nicht ordnungsgemäß speichern, drohen empfindliche Strafen. Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften für den Umgang mit der elektronischen Post der Mitarbeitter gelten, ist für eine rechtskonforme Speicherung wesentlich.
Um den Vorschriften zu eMail-Speicherung gerecht zu werden, böte sich die zentrale Speicherung aller "unternehmenseigenen" eMails an. Eine solche zentrale Archivierung stößt jedoch auf Vorbehalte, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Nutzung ach zu privaten Zwecken erlaubt. Stellt die Firma nämlich den betriebseigenen Internetzugang für private Zwecke zur Verfügung, wird das Unternehmen geschäftsmäßiger Anbieter von Telekommunikationsdiensten.
Der vollständige Beitrag wurde in der Ausgabe 23/2008 der Fachzeitschrift für den IT-Markt "IT-Business" veröffentlicht.
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IT-Business
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