IT-Recht Kanzlei München ist Preferred Business Partner des bvh - spezialisierte Beratung für die Mitglieder des bvh
Die IT-Recht Kanzlei München ist als Preferred Business Partner des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) aufgenommen worden und ist damit aktuell eine von nur zwei Kanzleien in ganz Deutschland, die im Leistungsbereich "Rechtsberatung" des bvh vertreten ist.
Voraussetzung für die Aufnahme als Preferred Business Partner ist - neben anderen Kriterien - zum Einen, dass das Unternehmen "wesentliche Dienstleistungen für Versandhandelsunternehmen erbringt" und bereits für mindestens 2 Mitglieder des bvh überdurchschnittliche Dienstleistungen erbracht hat.
Stephanie Schmidt, Justitiarin des bvh:
"Der bvh freut sich, die Münchener IT-Recht Kanzlei als Preferred Business Partner gewonnen zu haben. Mit ihrer spezialisierten Beratung gerade auch im Bereich Recht im E-Commerce und der Verknüpfung zwischen juristischem Wissen und technischem Know-how ist die Kanzlei ein guter Ansprechpartner für die Interaktiven Händler, d.h. Online- und Versandhändler, des bvh".
RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei:
Ich denke, die Solidität und Nachhaltigkeit, mit der wir unsere Online-Händler im Rahmen unserer Schutzpakete juristisch nunmehr seit 2006 betreuen und ihnen dadurch einen rechtssicheren Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen ermöglichen, haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir nun als Preferred Business Partner des bvh aufgenommen wurden. Wir freuen uns darauf diese Leistungen nun auch für die weiteren Mitglieder des bvh erbringen zu können.
Über den bvh:
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) ist die Branchenvereinigung der interaktiven Onlinehändler und vertritt die Interessen der Versand- und Onlinehändler gegenüber Politik und Wirtschaft auf deutscher und europäischer Ebene.
Aktuell vertritt der bvh mehr als 320 Unternehmen, die zusammen rund 75 Prozent der jährlich über 30 Mrd Euro Umsatz im Online-Privatkundengeschäft realisieren.
Der Online-Handel an Waren hat daran einen Anteil von knapp 60 Prozent.
Weitere Informationen zum bvh: www.versandhandel.org
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