Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Batteriegesetz: Änderungen gegenüber der Batterieverordnung

24.10.2008, 18:09 Uhr | Lesezeit: 4 min
Batteriegesetz: Änderungen gegenüber der Batterieverordnung

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Batterien" veröffentlicht.

Batteriegesetz aktuell - Vorabinformation:

Die IT-Recht Kanzlei hat im September 2009 umfangreiche FAQ zum Thema Batteriegesetz veröffentlicht:

- Das Batteriegesetz: Was haben Hersteller und Importeure zu beachten?](batteriegesetz-hersteller-importeur.html

- Batteriegesetz tritt bald in Kraft: Was haben Händler zu beachten?

Nun zur (mittlerweile nicht mehr ganz aktuellen) News vom 24.10.2008:

Am 15. August diesen Jahres hatte die IT-Recht-Kanzlei berichtet, dass die bislang geltende Batterieverordnung (BattV) zum 26.09.2008 durch ein Batteriegesetz (BattG) ersetzt werden soll. Die Verabschiedung dieses Gesetzes hat sich nun jedoch beträchtlich verzögert, sodass vor 2009 wohl mit keiner Neuregelung zu rechnen ist.  Klar ist jedoch, dass auf kurz oder lang die Batterieverordnung durch das neue Gesetz, das die europarechtlichen Vorgaben umsetzen soll, abgelöst wird.

Daher lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Veränderungen, die sich gegenüber der Batterieverordnung ergeben. Zugrundegelegt wird dabei der Entwurf des BattG des Bundesumweltministeriums vom 08.05.2008.

1

1. Vertriebsverbot für cadmiumhaltige Batterien

Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien (bei mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, vgl. § 13 Abs. I BattV) wird ein weiteres Verbot cadmiumhaltiger Batterien normiert. Gemäß § 4 Abs. 2 BattG ist das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, verboten. Von dem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind.

2. Einrichtung einer gemeinsamen Stelle

Wie bereits bei der Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten der Fall (geregelt im ElektroG), soll durch die Batteriehersteller eine gemeinsame Stelle eingerichtet werden, § 6 Abs. 1 BattG. Jeder Hersteller ist dann gemäß § 6 Abs. 2 BattG verpflichtet, sich bei dieser gemeinsamen Stelle zu registrieren, bevor er Batterien in Verkehr bringt. Die Stelle veröffentlicht eine Liste aller registrierten Hersteller im Internet und teilt jedem registrierten Hersteller eine Identifikationsnummer zu, welche dieser im geschäftlichen Verkehr zu führen hat. Achtung: Gemäß § 3 Abs. 16 S. 3 BattG gelten diejenigen Vertreiber und Zwischenhändler, die Batterien von Herstellern in Verkehr bringen, die sich nicht bei der gemeinsamen Stelle registriert haben, als Hersteller und müssen damit die Entsorgungspflichten der Hersteller wahrnehmen!  

Die gemeinsame Stelle berechnet auch die Marktanteile der einzelnen Rücknahmesysteme (herstellereigene und gemeinsames), nach denen sich die Entsorgungsanteile richten.

3. Rücknahmesysteme

Bei den Rücknahmesystemen ändert sich grundsätzlich nichts. Wie bisher sind die Hersteller verpflichtet, ein gemeinsames Rücknahmesystem einzurichten und sich daran zu beteiligen, § 7 Abs. 3 BattG. Alternativ kann ein Hersteller ein eigenes, entsprechendes Rücknahmesystem einrichten, § 7 Abs. 6 BattG. Neu ist jedoch: Ein solches eigenes Rücknahmesystem bedarf der behördlichen Genehmigung.

4. Rücknahmepflicht der Vertreiber

Wie bisher sind die Vertreiber verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammelstelle ist nun gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 in einem vom Hauptkundenstrom zwingend frequentierten Bereich einzurichten und deutlich zu kennzeichnen. Inwiefern die Rücknahmepflicht bei Versandhändlern realisiert werden soll, regelt das BattG nicht. Es wird wohl bei der bisherigen Regelung des § 5 Abs. 1 S. 2 BattV bleiben, dass die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten ist.

5. Kennzeichnungs- und Hinweispflichten

Zusätzlich zur Kennzeichnung von Batterien mit der durchgestrichenen Mülltonne müssen nun alle Batterien, die mehr als die zulässigen Werte an Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, mit dem entsprechenden chemischen Kürzel für das Schwermetall (Hg für Quecksilber, Cd für Cadmium, Pb für Blei) gekennzeichnet werden, § 14 Abs. 3 BattG. Weiterhin ist auf allen Fahrzeug- und Gerätebatterien die Kapazität anzugeben, § 14 Abs. 6 BattG.

Bezüglich der Hinweispflichten ändert sich im Wesentlichen nichts. Versandhändler müssen die Informationen gemäß § 15 Abs. 1 BattG wie bisher (§ 12 BattV) in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien (Prospekt, Katalog, Internet, Fernsehen) angeben oder der Warensendung schriftlich beifügen.

6. Fazit

Wichtigste Neuerungen sind wohl das Verbot cadmiumhaltiger Batterien und die Herstellerfiktion des § 3 Abs. 16 S. 3 BattG. Besonders letztere könnte vielen Vertreibern von Batterien unangenehme Überraschungen bereiten, sollten sie plötzlich aufgrund fehlender Registrierung des Herstellers selbst als Hersteller gelten.

Es bleibt abzuwarten, wann das BattG in Kraft treten wird und inwiefern sich noch Änderungen am Gesetz selbst bzw. anschließend an den einzelnen Regelungen durch Ausgestaltung in entsprechenden Verordnungen ergeben werden.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters, Herrn Sebastian Segmiller, erstellt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Eva Kaliwoda / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
(05.02.2024, 08:23 Uhr)
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
(18.01.2021, 14:13 Uhr)
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
(23.11.2020, 08:34 Uhr)
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
(16.03.2020, 15:40 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
(10.02.2020, 15:20 Uhr)
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
(23.04.2019, 11:21 Uhr)
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei