Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam

Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam
1 min
Beitrag vom: 11.05.2006

Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 30.10.2003, dass Internetprovider nicht einseitig zu ihren Gunsten eine vierwöchige Kündigungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln können, während ihr Vertragspartner erst mit vierwöchiger Frist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen kann. (OLG Koblenz, Urt. V. 30.10.2003 – 2 U 504/03).

Dies verstoße gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da es den Vertragspartner des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingung unangemessen benachteilige. Zwar seien asymmetrische Kündigungsfristen seit der Mietrechtsreform sogar zum gesetzlichen Leitbild geworden. Insofern könne für die beanstandete Klausel eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners nicht daraus hergeleitet werden, dass sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sei.

Dennoch müsse die Klausel als unangemessen bezeichnet werden, da der Internetprovider seine Kapazität schon vor Vertragsschluss überprüfen kann und somit keines abweichenden Kündigungsrechts bedarf. Darüber hinaus habe er das Kündigungsrecht auch gerade nicht auf die Fälle beschränkt, in denen er mangels Kapazität die Vertragserfüllungen nicht gewährleisten kann.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Verena N. / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Erweiterung unserer AGB für Freizeitkurse
(21.02.2025, 07:48 Uhr)
Erweiterung unserer AGB für Freizeitkurse
Bei Medienbruch: AGB werden nicht Vertragsbestandteil
(29.08.2024, 08:47 Uhr)
Bei Medienbruch: AGB werden nicht Vertragsbestandteil
OLG Nürnberg: Keine Vorkassezahlung bei Vertragsschluss erst mit Warenzustellung
(19.06.2024, 10:34 Uhr)
OLG Nürnberg: Keine Vorkassezahlung bei Vertragsschluss erst mit Warenzustellung
Oft falsche Rechtstexte: Wie starten Händler erfolgreich auf der Plattform Kaufland?
(28.02.2024, 17:21 Uhr)
Oft falsche Rechtstexte: Wie starten Händler erfolgreich auf der Plattform Kaufland?
Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
(08.02.2024, 16:16 Uhr)
Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
Brauche ich denn überhaupt AGB?
(09.05.2023, 01:32 Uhr)
Brauche ich denn überhaupt AGB?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei