Report: Amazon macht Kasse
Wer bei Amazon eine falsche Bankverbindung angibt, kann eine teure Überraschung erleben, wie pcpro-Autor Tom Semmler mit der IT-Recht-Kanzlei herausgefunden hat - besonders, wenn er nicht beim Kundendienst anruft.
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Amazons Marketplace als Kundenproblem?
Seit Amazon den Marketplace eingeführt hat, können Kunden ihre Bücher nicht nur direkt beim Internet-Anbieter bestellen, sondern häufig billiger auch bei Partnern des Unternehmens. Die Option ist beliebt, spart sie doch Geld. Das gilt aber nur solange, wie für einen Bankeinzug keine falsche Kontoverbindung angegeben wird.
Das war passiert: Ein Amazon-Kunde hatte knapp 20 Bücher bestellt - den Großteil direkt bei Amazon, sieben weitere Bücher bei sieben verschiedenen Anbietern im Marketplace. Da die Bücher verschenkt werden sollten, war eine Adressänderung einzutragen. In ihrer Folge erwartete der Buchhändler aus Sicherheitsgründen auch die Neueingabe der an sich hinterlegten Bankdaten. Hier vergaß der Kunde eine Ziffer - die eingetragene Kontonummer war falsch.
Amazon versuchte nach der Bestellung, die offenen Rechnungen einzutreiben, was natürlich nicht klappte. In der Folge stellte das Unternehmen für jede einzelne Rücklastschrift eine Gebühr von 6 Euro in Rechnung. Für die acht Lieferungen der Bestellung summierte sich das auf insgesamt 48 Euro. Zu allem Überfluss informierte die Zahlungserinnerung zur Lieferung, die direkt aus dem Amazon-Depot verschickt worden war: "Sollte die Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten erfolgt sein, haben wir diese aus Ihrem Kundenkonto entfernt."
Reihenbuchung bei Amazon: "Fast schon böswillig"
"Das geht so ganz gewiss nicht", bewertet Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei in München den Vorgang. Jeder Verkäufer habe eine gesetzlich festgeschriebene Schadensminimierungs-Pflicht. Die hohe Zahl der Rücklastschriften hätten also verhindert werden müssen. Kellers Kommentar: "Bei den kumulierenden Gebühren erscheint reihenweise abzubuchen da ja fast böswillig."
Auch die verwendeten Kontodaten zu löschen, sieht der Anwalt kritisch: "Das Unternehmen muss vor Gericht eindeutig nachvollziehbar machen, dass solch ein Tatbestand vorlag. Mit gelöschten Kontodaten geht das nicht", so Keller. Er rät daher, die offenen Forderungen nicht gleich per Mausklick zu begleichen, sondern erst mal den Kundendienst anzurufen.
*Der vollständige Bericht in ungekürzter Fassung ist hier abrufbar.*
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