Abmahnung Jürgen Kotzott

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herrn Jürgen Kotzott vertreten durch die Kanzlei Fuchs & Kollegen vor. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf widersprüchlicher Angaben zu Rücknahmen und mehr. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Herrn Jürgen Kotzott in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung des Herrn Jürgen Kotzott vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- widersprüchliche Angaben zu Rücknahmen
- fehlendes Muster-Widerrufsformular an der dafür vorgesehenen Stelle
- fehlender Hinweis/Link zur OS-Plattform
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 10/2017
2. Was wird von Herrn Jürgen Kotzott gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung.
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 865,00 Euro netto / Gegenstandswert 15.000,00 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des Herrn Jürgen Kotzott unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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