Artikel zum Thema „Verfolgung, Von, Urheberrechtsverletzungen“

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Abmahnradar: Fehlende Grundpreise / Werbung: Ce-geprüft / Bilderklau

Abmahnungen wegen der CE-Kennzeichnung sind gefühlt so alt wie der Onlinehandel selbst - erstaunlich, dass sich das noch nicht herumgesprochen hat. Ähnlich verhält es sich mit fehlenden Grundpreisen. Im Urheberrecht ging es um Bilderklau.

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Urheberrecht: Vertragsstrafeanspruch vs. fliegender Gerichtsstand

Das Landgericht Köln hat zuletzt in einem Urteil festgestellt, dass im Falle von Forderungen zur Zahlung einer urheberrechtlich begründeten Vertragsstrafe kein "fliegender Gerichtsstand" gilt.

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Abmahnradar: Spielzeugverkauf: Keine Warnhinweise / Bilderklau

In dieser Woche wurden auffällig viele Abmahnungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen aufgrund unberechtigter Bildnutzung registriert. Diese Abmahnungen wurden sowohl von Rechteinhabern als auch von Rechteverwertern ausgesprochen.

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Abmahnradar: Biozid-Produkte: Warnhinweis / Futtermittel: Inhaltsstoffe

Diese Woche haben sich die Abmahner nicht viel Neues einfallen lassen: Wieder ging es um das abmahnbeliebte Himalaya-Salz und die widersprüchliche Widerrufsfristen. Neu war dagegen die Abmahnung wegen Verletzung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes.

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Der Bilderklau: Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet

Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm.

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Vorsicht beim Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen!

Der Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen hat sich nicht zuletzt im Online-Handel als lukratives Geschäft herausgestellt. Dass es hierbei aber nicht immer mit rechtlich sauberen Mitteln zugeht, zeigt das Beispiel eines bekannten Lizenzhändlers, der von Microsoft verklagt wurde.

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Das ist alles nur geklaut!? – Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet

Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was genau warum auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt dieser Beitrag.

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Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...

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Alles nur geklaut!?! – Zur Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.

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Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 1: Einleitung)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.

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Buchhändler können aufatmen: Keine uferlose Haftung.

Das Landgericht Berlin hat in einer wichtigen Entscheidung herausgestellt, dass Buchhändler nicht automatisch für alle Urheberrechtsverletzungen haften, die mittels Büchern begangen werden, die sie im Sortiment haben.

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Die 100 EUR-Abmahnung (UrhG)

Im Zuge der Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das deutsche Recht, trat zum 1. September 2008 auch der neue § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Dieser begrenzt die vom Abgemahnten zu tragenden Kosten einer berechtigten urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 EUR, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.

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