Oft reicht schon ein Bild oder ein MP3-File auf der eigenen Homepage aus, um Abmahn-Post vom Rechtsanwalt zu bekommen - samt Rechnung über einen vierstelligen Euro-Betrag. Ein neues Gesetz soll diese Abmahnkosten nun zumindest in bestimmten Fällen auf 50 Euro begrenzen. Zusammen mit Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel geht CHIP in der aktuellen Ausgabe (07/2007) auf die Folgen des Gesetzesentwurfs ein.
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