Artikel zum Thema „Filesharing, Urteil“

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BGH: Zur Haftung des Registrars für rechtswidrige Inhalte einer Website

Bei Urheberrechtsverstößen auf Websites stellt sich die Frage: Haftet nur der Betreiber – oder auch der Domain-Registrar? Der BGH stellte klar: Der Registrar haftet, wenn überhaupt, nur als letztes Mittel.

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All-in-4: Die markenrechtliche Abmahnung – Tipps für Angriff und Verteidigung

Verletzt jemand Marken- und Kennzeichenrechte eines anderen, so hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer, den er außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend machen kann. Sowohl der Abmahnende als auch der Abgemahnte können dabei Fehler machen, die ihnen teuer zu stehen kommen. Daher sollten beide Seiten besonnen handeln und sich idealerweise fachgerecht beraten lassen. Jedenfalls sollte keineswegs überstürzt gehandelt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in ihrem fünften Beitrag im Rahmen der Serie zum Markenrecht wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit und gegen Abmahnungen.

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Anschlussinhaber und Eltern aufgepasst: BGH bestätigt Haftung

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind.

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Wir müssen draussen bleiben: Hotelier haftet nicht für Urheberrechtsverletzung des Gastes

Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.

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Eltern aufgepasst: Keine Haftung für volljährige Kinder bei Filesharing

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

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Schöne Ferien! - von wegen: Zur Verkehrssicherungspflicht von Beherbergungsunternehmen bei Filesharing

Die Ansprüche von Gästen an den Service eines Beherbergungsbetriebes sind nicht zu unterschätzen. Ob im Stadthotel, in der Ferienpension, auf dem Bauernhof, der Berghütte oder im Strandhaus: überall wird erwartet und ist es mittlerweile „Standard“, dass auch die Möglichkeit einer Internetnutzung bereitgestellt wird. Dieses kann einen Beherbergungsbetrieb vor nicht unerhebliche rechtliche Probleme stellen. Was passiert, wenn der Gast das Internet für illegale Aktivitäten, etwa das filesharing, nutzt? Welche Möglichkeiten der Absicherung bestehen für den Betreiber, um sich gegen eine Haftung, beispielsweise aus Urheberrechtsverletzungen zu schützen?

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Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!

Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass es keine umfassenden Kontrollpflichten zwischen Ehepartnern bezüglich der Internetnutzung im Hinblick auf illegales Filesharing gibt. Etwas anderes gilt wohl dann, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch, etwa von Urheberrechten, bestehen. Ansonsten ist eine generelle Überwachungs- und Hinweispflichtpflicht als unzumutbar abzulehnen. Insbesondere haftet derjenige Ehegatte auf den der Internetzugang angemeldet ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzungen als Mittäter, Teilnehmer oder sonstiger Störer. Für den Kläger bedeutet dies, dass er aufpassen muss nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13;

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Hurra: BGH verneint Haftung der Eltern fürs "filesharende" Kind

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

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Ich war's nicht! - LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke

Das Landgericht Köln führt in seinem Urteil vom 11.09.2012 ( Az.: 33 O 353/11) die durch die Rechtsprechung des OLG Köln entwickelten Grundsätze zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangen wurden, fort und definiert die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten.

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Urheberrechtsverstoß im Internet: Auskunftsanspruch über IP-Adressen und zugehörigen Daten des Users „auf Zuruf“?

Haben Rechteinhaber (z.B. Musikunternehmen) einen Anspruch darauf, vom Access-Provider die Herausgabe der Daten (Name, Anschrift) von Nutzern illegaler Filesharing-Seiten „auf Zuruf“ zu erhalten, d.h. für künftig entstehende Ansprüche ohne vorherige richterliche Anordnung? Mit dieser Frage hat sich das OLG Düsseldorf befasst (Urteil vom 15.03.2011, Az. I 20 U 136/10) ...

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Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung

Das OLG Köln (Beschluss vom 20.05.2011, Az. 6 W 30/11) hat entschieden, dass eine Abmahnung gegenüber einer Privatperson keine Hinweise enthalten darf, die den Abgemahnten davon abhalten können, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls doch, muss der Abgemahnte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen.

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LG Berlin: Wer stört der haftet...muss aber nix zahlen

Nach einem Beschluss des LG Berlin vom 03.03.2011 (Az. 16 O 433/10) ist der Anschlussinhaber eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes zwar Störer, macht sich als solcher jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

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Gastfreundschaft in Ehren: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

Mit Urteil vom 25.09.2009 (Az. 31 C 266/08-16) hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) haftet, wenn hierfür dessen Gäste verantwortlich sind.

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Ich schwör: Gegenseitige eidesstattliche Versicherungen können Filesharing Vorwurf entkräften

Das Landgericht Hamburg hat entschieden (Urteil vom 11.08.2010, Az. 308 O 171/10 ), dass gegenseitige eidesstattliche Versicherungen des Anschlussinhabers, seines Ehegatten und andere naher Verwandter dazu dienen können, den Anschlussinhaber vom Verdacht des Filesharings freizusprechen.

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Hoffnungsschimmer für Filesharer ? Landgericht Hamburg reduziert Schadensersatzforderung von Musikverlagen deutlich

Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit den Beklagten, der 2006 als knapp Sechszehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 15,-- pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen

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AG Frankfurt a.M.: Störerhaftung verneint - Belehrung eines Minderjährigen über die Benutzung eines Filesharing-Programms ist ausreichend

Nach Ansicht des AG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10) obliegt dem PC-Besitzer keine umfangreiche Pflicht, die Installation einer Sofware zu verhindern, die generelll geeignet ist Programme und Dateien illegal zu downloaden, kopieren oder anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Eine einfache Belehrung reicht aus.

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BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung

Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

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Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)

Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.

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Filesharing: Wird die "Halzband"-Entscheidung des BGH die Störer-Rechtsprechung an die Kette legen?

Die IT-Recht-Kanzlei erhält in letzter Zeit häufig Schreiben von Filesharing-Abmahnern, die der Meinung sind, die Störer-Rechtsprechung sei in den Fällen, in denen Kinder das Internet genutzt haben, wegen des "Halzband"-Urteils des BGH nunmehr hinfällig. Haben sie damit Recht?

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Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch: Bei Rechtsverletzungen in Tauschbörsen

Der neue § 101 UrhG beschäftigt die Gerichte und die Nutzer von Tauschbörsen im Internet gleichermaßen. Die große Frage ist vor allem, wann ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht ist. Denn erst dann greift der neue Anspruch.

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