Artikel zum Thema „Filesharing, Urteil“

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BGH: Zur Haftung des Registrars für rechtswidrige Inhalte einer Website

Bei Urheberrechtsverstößen auf Websites stellt sich die Frage: Haftet nur der Betreiber – oder auch der Domain-Registrar? Der BGH stellte klar: Der Registrar haftet, wenn überhaupt, nur als letztes Mittel.

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All-in-4: Die markenrechtliche Abmahnung – Tipps für Angriff und Verteidigung

Verletzt jemand Marken- und Kennzeichenrechte eines anderen, so hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer, den er außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend machen kann. Sowohl der Abmahnende als auch der Abgemahnte können dabei Fehler machen, die ihnen teuer zu stehen kommen. Daher sollten beide Seiten besonnen handeln und sich idealerweise fachgerecht beraten lassen. Jedenfalls sollte keineswegs überstürzt gehandelt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in ihrem fünften Beitrag im Rahmen der Serie zum Markenrecht wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit und gegen Abmahnungen.

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Urheberrechtsverstoß im Internet: Auskunftsanspruch über IP-Adressen und zugehörigen Daten des Users „auf Zuruf“?

Haben Rechteinhaber (z.B. Musikunternehmen) einen Anspruch darauf, vom Access-Provider die Herausgabe der Daten (Name, Anschrift) von Nutzern illegaler Filesharing-Seiten „auf Zuruf“ zu erhalten, d.h. für künftig entstehende Ansprüche ohne vorherige richterliche Anordnung? Mit dieser Frage hat sich das OLG Düsseldorf befasst (Urteil vom 15.03.2011, Az. I 20 U 136/10) ...

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Gastfreundschaft in Ehren: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

Mit Urteil vom 25.09.2009 (Az. 31 C 266/08-16) hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) haftet, wenn hierfür dessen Gäste verantwortlich sind.

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AG Frankfurt a.M.: Störerhaftung verneint - Belehrung eines Minderjährigen über die Benutzung eines Filesharing-Programms ist ausreichend

Nach Ansicht des AG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10) obliegt dem PC-Besitzer keine umfangreiche Pflicht, die Installation einer Sofware zu verhindern, die generelll geeignet ist Programme und Dateien illegal zu downloaden, kopieren oder anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Eine einfache Belehrung reicht aus.

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Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)

Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.

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