Verkauf von Haushaltskühlgeräten

Effizienzklassen in der Werbung: Wenn „Klasse A“ nur der dritte Platz ist

Nach einem aktuellen Urteil des LG Freiburg (12.07.2010, Az. 12 O 37/10) soll es gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen, wenn Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse „A+“ mit der Formel „sehr sparsam im Verbrauch“ oder ähnlichen Angaben beworben werden.

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