Vergaberecht

Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung

In Ausschreibungsverfahren besteht immer wieder Unsicherheit bei der Frage, in wie weit der öffentliche Auftraggeber eine bestimmte Qualität der Leistung fordern kann. Darf er ein Luxusprodukt einkaufen, wenn er auch mit einem weniger hochwertigen Produkt auskommen könnte?

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Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig

Nach §§ 97 Abs. 3 GWB, 5 Nr. 1 VOL/A hat die losweise Vergabe aus Gründen des Mittelstandsschutzes Vorrang vor der Gesamtvergabe. Diese Forderung wird aber oft dadurch konterkariert, dass der Zuschlag nicht nur auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, sondern Rabatte für Loskombinationen gewährt werden.

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OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien

Viele Behörden gebenihre Kriterien erst kurz vor Ablauf oder erst nach Erhalt der Angebote bekannt. Auch wird die Bewertungsmatrix nicht zur Verfügung gestellt. Dies rügte ein Bieter mit Hinweis auf § 9a VOL/A und Art 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 EG und leitete ein Nachprüfungsverfahren ein.

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EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!

Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.

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Das Verhandlungsverfahren nach der VOF. Kein Freibrief für Vergaberüpel

Die Vergabekammer Sachsen (1/SVK/088-07) hatte sich mit Beschluss vom 21.01.2008 mit einem Verhandlungverfahren auf der Grundlage der VOF auseinanderzusetzen und dabei gleich eine Reihe von Vergabefehlern bemängelt.

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Die Testgeräte im EDV-Bereich sind wie Bietererklärungen zu bewerten und dürfen nicht nachgebessert werden

Die Vergabekammer Sachsen hat sich in ihrem Beschluss vom 19.12.2007 (Az. 1/SVK/077-07) mit den für die Beschaffung von IT-Leistungen sehr typischen Teststellungen und den damit einher gehenden vergaberechtlichen Unsicherheiten der Parteien auseinander gesetzt.

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Vergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer

Der BGH hat in einer neuen Entscheidung vom 18. September 2007 - (Az.. X ZR 89/04) mit erfreulicher Klarheit entschieden, dass Bieter nicht nur ihre eigene Eignung durch die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen nachweisen müssen.

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Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens

Obwohl ca 90 Prozent aller Vergaben unterhalb der Schwellenwerte abgewickelt werden, beschäftigt die Nachprüfung der restlichen 10 % der Vergaben eine stattliche Anzahl von Vergaberichtern in den Vergabekammern des Bundes und der Länder und in den Oberlandesgerichten. Diese Nachprüfungsverfahren sind kostspielig. da die Gegenstandwerte hoch sind!

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Vergaberecht: Zurückgenommene Nachprüfungsanträge stellen Siege dar, die die siegreichen Behörden teuer zu stehen kommen.

Die Verfahren vor den Vergabekammern sind gebührenpflichtig. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass Aufwendungen für Rechtsanwälte zu erstatten sind.

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Vergaberecht: Rügefrist beginnt nicht mit Verdacht sondern erst mit positiver Kenntnis eines Vergabeverstoßes

Erkennt ein Bieter im Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften muss er unverzüglich rügen, will er seine Antragsbefugnis nicht verlieren. Oft herrscht aber Unsicherheit, ob diese unverzügliche Rügefrist bereits bei einem Verdacht oder erst nach positiver Kenntnis eines Verstoßes beginnt. Auch sind Behörden oft unsicher, ob sie berechtigt sind neue Firmen (Newcomer) als geeignete Bieter zu qualifizieren, obwohl diese noch keine Anlaben über die Vergangenheit machen können.

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Nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig

Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 27. März 2007 (VK 2 – 18/07) eine Fragestellung beantwortet, die Vergabestellen immer wieder Probleme bereitet. Es hatte nämlich zu entscheiden, ob Verdingungsunterlagen nachträglich verändert werden können.

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte)....

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