Stadtpläne

Da geht's lang - zum Urheberrechtsschutz von Stadtplänen und Landkarten

Das Urheberrecht bezweckt den Schutz des Schöpfers eines Werkes gegen unbefugte wirtschaftliche Verwertung seiner schöpferischen Leistung. Was viele vergessen: Das Urheberrecht gilt auch im Internet und auch für Stadtpläne. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2014 (Az.: I ZR 121/13) erneut in einem Rechtsstreit, dass auch Stadtpläne und Landkarten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt.

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Stadtplanausschnitte von Karthographieverlagen nicht leichtfertig verwenden!

LG München: Wer ohne Erlaubnis Stadtplanausschnitte auf seiner Website nutzt – etwa zur Wegbeschreibung –, handelt rechtswidrig.

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Vorsicht: Die unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials im Internet kann teuer werden!

Viele Unternehmer möchten ihre Kundschaft via Internet auf den Standort ihrer Betriebsstätte aufmerksam machen. Einige von ihnen greifen hierzu auf den Service sog. Kartendienste im Internet zurück. Per copy and paste ist schnell und unkompliziert ein entsprechender Kartenausschnitt in die eigene Homepage eingepflegt. Auf eine Lizenzvereinbarung mit dem jeweiligen Kartendienst wird dabei häufig verzichtet. Schließlich wird das Material ja für jedermann frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt. Warum also dafür zahlen?

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