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Schwarze Liste des UWG

UWG - Schwarze Klausel Nr. 11 - Wenn positive Berichterstattung gekauft ist und der Verbraucher davon nichts weiß

Der Wolf im Schafspelz – wenn Unternehmen ihre Werbung als neutrale Informationen tarnen, fällt es den Verbrauchern schwer, sie überhaupt als Werbung zu erkennen. Das gilt vor allem dann, wenn die Unternehmen die angeblich neutrale Berichterstattung über sich oder ihre Produkte gekauft haben. Für den freien Wettbewerb ist eine solche heimliche Einflussnahme aber gefährlich.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 9 - Der falsche Eindruck der Verkehrsfähigkeit eines Produkts

Um ihre Produkte zu verkaufen, stellen Händler sie bei sich ins Regal oder ins Internet. Macht der Verkäufer dabei keinen unseriösen oder schmuddeligen Eindruck, so meint der Kunde zurecht, er dürfe die angebotenen Produkte auch rechtmäßig erwerben. Ist dies dann doch nicht der Fall und klärt der Verkäufer den Kunden darüber nicht auf, handelt er wettbewerbswidrig.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 5 - Wenn Lockangebote zu schnell ausverkauft sind

Lockangebote, kaum gelesen und schon weg. Wer kennt sie nicht, diese blöde Situation: Da gibt es beim Discounter um die Ecke dieses tolle Notebook im Super-Sonder-Angebot. Sie selbst sind früh aufgestanden und bereits eine halbe Stunde nach Geschäftsbeginn dort – und schon alles weg! Kann das sein? Darf das sein? Das ist ein Fall für die Schwarze Klausel Nr. 5.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 4 - Alles unter notarieller Aufsicht – Der falsche Hinweis auf die Genehmigung einer öffentlichen oder privaten Stelle

Was würden Sie denken, wenn Sie erfahren, dass ein Unternehmen oder ein Produkt von einer unabhängigen Stelle geprüft und genehmigt worden ist. Richtig, Sie würden meinen, das Produkt ist von besonderer Qualität, da dies ja von einer zuverlässigen Stelle bestätigt worden ist. Daher muss verhindert werden, dass Unternehmen damit werben, dass eine Genehmigung vorläge, obwohl dies gar nicht stimmt.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 1 Wahrheit oder Pflicht? – Unternehmen und Verhaltenskodizes

Compliance-Regeln spielen im Wirtschaftsleben eine immer größere Rolle. Unternehmen dokumentieren mit ihrer Zugehörigkeit zu solchen Verhaltenskodizes, dass sie sich in einer bestimmten – positiven – Weise verhalten und ihre Geschäftstätigkeit dementsprechend ausrichten wollen. Aber was ist eigentlich, wenn sich ein Unternehmen entgegen eigener Behauptungen in Wirklichkeit gar nicht an einen Verhaltenskodex gebunden hat.

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