Schadensersatz und Lizenzgebühren

LG Bochum: Homepage-Ersteller haftet für Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Der beklagte Webdesigner hatte für die Klägerin – eine Anwaltskanzlei – eine Homepage erstellt und zur Gestaltung der Seite urheberrechtlich geschützte Bilder aus seinem „Fundus“ verwendet. Als Betreiberin der Seite wurde die Klägerin auf Schadensersatz vom Inhaber der Urheberrechte der streitgegenständlichen Bilder wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen. Die Klägerin forderte vom Beklagten Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus dem zwischen ihr und dem Beklagten geschlossenen Vertrag zur Erstellung einer Homepage und bekam durch Urteil v. 16.08.2016 vom LG Bochum recht (LG Bochum, Urteil v. 16.08.2016 - Az.: 9 S 17/16).

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Im Zweifel für den Urheber: Der BGH zur Urhebervermutung bei Bildverletzungen

Die unberechtigte Verwendung von geschützten Bildern im Internet ist ein Dauerbrenner bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Diesmal soll es um die Urhebervermutung des § 10 UrhG gehen. Diese gilt grundsätzlich für körperliche Werkexemplare. In der Vergangenheit konnten urheberrechtliche Ansprüche betreffend die unberechtigten Nutzung von Lichtbildern mit der Argumentation wiederlegt werde, dass es sich bei Bildern im Internet de facto lediglich um eine unkörperliche Wiedergabe handele. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Vermutung des § 10 UrhG ebenso für unkörperliche Werkexemplare, mithin Lichtbilder gilt, die im Internet dargestellt werden.

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Aller guten Dinge sind drei - die drei Methoden der Schadensberechnung im Urheberrecht

Liegen die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch vor, hat der Geschädigte die Wahl: Er kann zwischen drei Methoden der Schadensberechnung wählen. Welche das sind und warum in der Regel die so genannte Lizenzanalogie gewählt wird, zeigt nachfolgender Artikel ...

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OLG Hamburg – Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung von Food-Fotos

Verwendet der Inhaber einer Internetseite unberechtigt Lichtbilder (hier: aus dem Food-Bereich) für die Präsentation seiner Kochrezepte, so ist dieser dem Fotografen zum Schadensersatz verpflichtet. Dessen Wert richtet sich nach der Lizenzanalogie ohne Berücksichtigung der MFM-Honorarempfehlungen.

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LG München: Wegweisendes Urteil zum Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung

Sie integrieren Fotografien in Ihren Internetauftritt? Haben Sie die Nutzungsrechte erworben? Sollte das nämlich nicht der Fall sein, könnte Sie das teuer zu stehen kommen, denn Fotos genießen urheberrechtlichen Schutz. Auch wenn die Internetseite von einem Dritten übernommen wurde und bereits Bilder enthielt müssen die Nutzungsrechte überprüft werden.

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