Kündigungsbutton

Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen mit Einmalzahlung?

Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Leistungen müssen vom Verbraucher per Kündigungsbutton beendet werden können. Gilt das auch, wenn nur einmalig bei Vertragsschluss gezahlt wird?

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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