Gewährleistung / Mängelhaftung

Gewährleistungsrecht: Allgemeine Fragen

Teil 1 unserer neuen Serie zur Gewährleistung soll dem Leser einen ersten Eindruck über Begrifflichkeiten, Funktion und den Anwendungsbereich des Gewährleistungsrechtes geben. Was bedeutet denn eigentlich „Gewährleistung“ und wo liegt beispielsweise der Unterschied zur „Garantie“? Hat man erst einmal gewisse Basics des Gewährleistungsrecht verinnerlicht, fällt es leichter auch in die komplexeren Themen der Gewährleistung einzusteigen.

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Neue Serie – Gewährleistung im Kaufrecht

Online-Händler sind im Alltag nicht nur mit dem Verbraucherwiderrufsrecht beschäftigt, sondern müssen sich auch mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten der Kunden auseinandersetzen, wenn gekaufte Ware als mangelhaft reklamiert wird. Doch welche Rechte haben Kunden überhaupt, wozu sind Verkäufer somit überhaupt von Gesetzes wegen verpflichtet? Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Serie die wichtigsten Informationen zur Gewährleistung im Kaufrecht zusammen.

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OLG Saarbrücken: zur Frage, wann ein Produkt noch als "neu" beworben werden darf

Ungebrauchte Radlager dürfen nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 02.04.2014, Az: 1 U 11/13) nicht als neu bezeichnet werden, wenn eine Lagerzeit von etwa 20 Jahren überschritten ist, selbst wenn sie originalverpackt sind und der Hersteller keine Höchstaufbewahrungsgrenze genannt hat. Der Entscheidung kann weiterhin entnommen werden, dass ungebrauchte Verschleißteile eines PKW wie Radlager nur dann als neu bezeichnet werden dürfen, wenn die Lagerzeit die vom Hersteller genannte Höchstaufbewahrungsfrist nicht überschreitet.

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BGH: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

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OLG Hamm: Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr ist wettbewerbswidrig

Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.

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Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung

Die Wettbewerbszentrale hat über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Essen vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 zur Gewährleistungseinschränkung für nicht gebrauchte „B-Ware“ berichtet, das sie gegen einen Onlinehändler für Unterhaltungselektronik erwirkt hatte. Die News der Wettbewerbszentrale ist vielfach aufgenommen und kommentiert worden, da der Begriff der gebrauchten Ware durch das LG Essen und damit die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wohl erstmals allgemein präzisiert worden sind.

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Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema. Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.

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Oft gefragt: Muss der Verkäufer eine mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung vom Käufer abholen?

In seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10) nahm der BGH erstmals zur Frage nach dem Erfüllungsort der Nacherfüllung einer mangelhaften Sache Stellung. Dieser richte sich nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 I BGB, also nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, sofern keine vorrangige Parteiabrede getroffen wurde. Was genau der BGH unter dieser abstrakten Vorgabe versteht, soll im folgenden Beitrag näher dargestellt werden.

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