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EU-Verbraucherrechterichtlinie

Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?
13.05.2014, 15:50 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?
Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?

Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen! Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten, neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular, wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Was aber hat der Online-Händler alles zu tun? Lesen Sie hier die unerlässliche Check-Liste der IT-Recht Kanzlei, damit Sie optimal zur Gesetzesänderung am 13.06.2014 vorbereitet sind!

Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig
23.04.2014, 15:03 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig
Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig

Im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ verstecken sich Regelungen von erheblichem Gewicht. Eine solche ist etwa die Vorschrift des § 312a Abs. 5 BGB n.F., welche Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter kostenpflichtiger Kundenhotlines bei Verbraucherverträgen macht. Trotz ihres „Schattendarseins“ darf diese Vorschrift keinesfalls unterschätzt werden. Sie wird zu einem Umbruch in der Hotlinelandschaft des Ecommerce führen.

Ab dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten
19.02.2014, 17:46 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten
Ab dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten

Nach Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB n. F. muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a § 4 Abs. 3 EGBGB n. F.).

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
18.02.2014, 08:41 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel

Nach dem neuen § 312j Abs. 1 BGB hat der Unternehmer künftig auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte
14.02.2014, 14:46 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte

In diesem Beitrag geht es um die Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte sowie Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, die nach Art. 246a § 1 Nr. 14 bzw. Nr. 15 EGBGB n. F. für den Unternehmer verpflichtend sein wird.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen
13.02.2014, 19:10 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen

Künftig muss der Unternehmer bei Angeboten, die auf die Begründung von Dauerschuldverhältnissen gerichtet sind (z. B. Abonnement-Verträge) informieren über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, vgl. Art 246a § 1 Nr. 11 EGBGB n.F.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
12.02.2014, 12:51 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien

Der Unternehmer ist künftig verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren, Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n. F. Insoweit stellt sich insbesondere die Frage, wie weit die Informationspflicht bezüglich evtl. bestehender Garantien reicht.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin
10.02.2014, 14:12 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin
Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin

Künftig muss der Unternehmer informieren über den Termin, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich
07.02.2014, 10:42 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich
Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich

In der Praxis werden dem Verbraucher bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel häufig zusätzliche Kosten berechnet. Nicht immer wälzt der Unternehmer dabei nur die ihm selbst durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehenden Kosten auf den Verbraucher ab. Oft werden dem Verbraucher dabei zusätzliche, über die dem Unternehmer selbst entstehenden Kosten hinausgehende Beträge berechnet, nicht zuletzt auch deshalb, um damit andere, für den Unternehmer weniger kostenintensive oder Risiko behaftete Zahlungsmittel attraktiver zu machen.

Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
06.02.2014, 14:50 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr

Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet – Stichtag: 13.06.2014
02.10.2013, 10:52 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet – Stichtag: 13.06.2014
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet – Stichtag: 13.06.2014

Am 27.09.2013 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ im Bundesgesetzblatt verkündet.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
28.08.2013, 12:33 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
19.07.2012, 16:22 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei

Auf europäischer Ebene wird eine EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, aber was bedeutet das für Händler? In Zukunft wird sich einiges im E-Commerce ändern. Von europäischer Ebene aus werden die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das Ziel wird eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa sein. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie in der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten
01.12.2011, 11:08 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten

Im 15. und letzten Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen haben wird, unabhängig vom Bestellwert.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten
30.11.2011, 07:54 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten

Im 14. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Hinsendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Verkäufer die Kosten der Lieferung im Falle des Widerrufs an den Käufer zu erstatten hat.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 13: Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall - Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht
25.11.2011, 14:19 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 13: Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall - Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 13: Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall - Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht

Im 13. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher. Das im Jahre 2013 kommende einheitliche Widerrufsrecht sieht umfassende Änderungen bzw. neue Einführungen betreffend der Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und eines Zurückbehaltungsrechts vor.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 12: Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher
16.11.2011, 11:51 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 12: Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 12: Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher

Im 12. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das im Jahre 2013 kommende einheitliche Musterwiderrufsformular für Verbraucher. Nicht genug, dass es ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster geben wird. Anhang I Teil B der EU-Verbraucherrechterichtlinie hält auch für den Verbraucher ein Muster vor, mit dessen Hilfe er seinen Widerruf erklären kann, aber nicht muss! In Zukunft wird auch kein Widerruf mehr durch bloße Rücksendung der Ware möglich sein.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 11: Die europäische Musterwiderrufsbelehrung kommt
07.11.2011, 16:48 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 11: Die europäische Musterwiderrufsbelehrung kommt
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 11: Die europäische Musterwiderrufsbelehrung kommt

Im 11. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die im Jahre 2013 kommende europäische Musterwiderrufsbelehrung. Aufgrund der EU-Verbraucherrechterichtlinie wird auch im Jahre 2013 (spätestens) die nächste Änderung der Widerrufsbelehrung kommen.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 10: Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten
04.11.2011, 15:12 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 10: Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 10: Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten

Im 10. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das zukünftige Widerrufsrecht, konkret um die Vereinheitlichung der Widerrufsfrist in der EU. Im Jahre 2013 wird zudem eine Verfristung des Widerrufsrechts normiert werden.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 9: Neue Tatbestände zum Ausschluss des Widerrufsrechts
28.10.2011, 15:15 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 9: Neue Tatbestände zum Ausschluss des Widerrufsrechts
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 9: Neue Tatbestände zum Ausschluss des Widerrufsrechts

Im 9. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das zukünftige Widerrufsrecht, konkret um die neuen Ausschlusstatbestände des Widerrufsrechts, die vom europäischen Gesetzgeber in die nationalen Gesetz der Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen. Nach diesen Ausschlusstatbeständen sind die Vorschriften über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nicht anwendbar.

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