Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerrufsrecht für den Fernabsatz digitaler Inhalte
Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.