Elektrogesetz
Verkauf von Elektrogeräten in der EU: Pflicht einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Vertriebsland zu benennen
Der deutsche Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte direkt (nicht über eine Niederlassung) in Ländern der EU vertreibt, muss künftig in jedem EU-Lieferstaat einen Bevollmächtigten für die Registrierung im jeweiligen nationalen Register für die Entsorgung von Elektroschrott benennen. So will es die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in anderen EU-Staaten wie Österreich und Großbritannien umgesetzt ist.
10 minNeues zum Anwendungsbereich des ElektroG
Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.
1 minVerstöße gegen ElektroG und BattG: Die Luft wird dünner, das Umweltbundesamt verfolgt vermehrt Verstöße
Wurden Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bislang vor allem wettbewerbsrechtlich verfolgt, ist uns in den letzten Monaten eine stark gestiegene Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren seitens des Umweltbundesamtes (UBA) bekannt geworden. Selbiges gilt für Verstöße gegen die Anzeigepflicht des Herstellers nach dem Batteriegesetz (BattG). Ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro ist dabei zu befürchten.
4 min 1OLG Celle: Klebefähnchen an Kopfhörern für Kennzeichnung nach §7 ElektroG nicht ausreichend und unzulässig
Besonders im Online-Handel werden vermehrt verschiedenste Arten von Elektro- und Elektronikprodukte angeboten, die ein potenzieller Käufer bequem per Mausklick bestellen und per Lieferung in Empfang nehmen kann. Allerdings sind eben diese Produkte nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt gemäß §7 Satz 1 ElektroG mit einem Etikett dauerhaft zu versehen, das den jeweiligen Hersteller klar ausweist und dessen Identifizierung ermöglicht.
3 minRegistriert – oder doch nicht? Vorsicht beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem Vertrauen auf eine bereits bestehende Registrierung Dritter.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber von den Vorschriften erfasst.
9 min 1Bei sog. Parallelimporten von Elektro- und Elektronikgeräten: OLG Hamm zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG
Mit seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az.: I-4 U 59/12) hatte das OLG Hamm zu entscheiden, welche Pflichten einen Vertreiber von neuen Staubsaugern hinsichtlich der Registrierung dieser Elektrogeräte nach § 6 ElektroG treffen. Kernfrage war dabei, ob der Vertreiber, der die neuen Staubsauger in Deutschland online zum Verkauf anbot und diese seiner Einlassung nach von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland bezogen hatte als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt, weil es sich bei den Geräten um einen Parallelimport von nicht für den deutschen Markt bestimmten Geräten handelte.
8 min 1Neue EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen. Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen.
13 min 3Die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG – Ein zahnloser Tiger?
Immer häufiger finden sich in Geräten der Unterhaltungselektronik fest verbaute Akkus. Die Energiespeicher sind dann mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook verlötet, verklebt oder zumindest mittels Spezialschrauben gesichert. Unabhängig von der konkreten technischen Realisierung ist dieser „Zwangsehe“ meist eines gemeinsam: Der Gerätenutzer ist nicht im Stande, den Akku zu tauschen, was häufig zum Ärgernis wird und auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG bezüglich der Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräten zu stehen scheint.
7 min 4Achtung: Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig
Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst. Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.
2 minElektroG: Chipkarten sind registrierungspflichtig
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass Chipkarten unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen. Die Information, dass Chipkarten in den Bereich des ElektroG fallen, basiert auf einem kürzlich zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) abgestimmten Ergebnis einer intensiven Prüfung der Registrierungspflicht von Chipkarten.
4 minElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
Das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.
3 min 2Bundesverwaltungsgericht: Zur Ergänzungsregistrierung beim Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter neuem Markennamen
Ist ein registrierter Hersteller nach § 3 Abs. 11 ElektroG berechtigt, ohne ergänzende Registrierung Geräte unter einem neuen Markennamen und/oder Geräte anderer Gerätearten in Verkehr zu bringen? Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich in einem aktuellen Urteil klar dagegen aus.
19 minKennzeichnungspflicht: Wie haben Hersteller ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
Nach § 7 ElektroG müssen Elektrogeräte, die seit dem 13.08.2005 in der EU verkauft werden, dauerhaft den Hersteller und das Datum des Inverkehrbringens ausweisen – ggf. auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
10 min 6Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt
Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen [Stiftung EAR |http://www.stiftung-ear.de/] registriert.
2 min 4Elektrogerät oder Bauteil?
Wie die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, sind sich noch immer viele Elektrogerätehersteller (sowie Importeure von Elektrogeräten) unsicher, ob ihre in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkte tatsächlich im Sinne des Elektrogesetzes (im Folgenden „ElektroG“) registrierungspflichtig sind. Besonders problematisch: die Abgrenzung zwischen (registrierungspflichtigen) Elektrogeräten und (nicht registrierungspflichtigen) Bauteilen.
5 minInverkehrbringen eines Elektrogerätes im Sinne des Elektrogesetzes: Versuch einer Begriffserläuterung
Nach § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringt.
5 minRegistrierung von Elektrogeräten unter Markenbegriff „fremde/wechselnde Marke“: Ist unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied kürzlich , dass eine Registrierung von mehreren Geräten unter dem Markenbegriff „fremde/wechselnde Marke“ die gesetzlichen Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
2 minElektroG: Sind batteriebetriebene Luxusarmbanduhren registrierungspflichtig?
Sind batteriebetriebene Armbanduhren, die in der Bundesrepublik Deutschland [in Verkehr gebracht|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] werden, i.S.d. ElektroG registrierungspflichtig?
4 minNeues zum Elektrogesetz – Angabe von Marke und Geräteart ist zwingend
Marke und Geräteart sind zwingende Angaben bei der Registrierung von Geräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) gemäß § 6 Abs. 2 Elektrogesetzes (ElektroG). Jede (neue) Marke und/oder Geräteart muss gesondert registriert werden. Garantienachweise und Mengenangaben sind nach Marke und Geräteart aufzuschlüsseln.
6 minElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
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