ElektroG: Chipkarten sind registrierungspflichtig
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass Chipkarten unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen. Die Information, dass Chipkarten in den Bereich des ElektroG fallen, basiert auf einem kürzlich zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) abgestimmten Ergebnis einer intensiven Prüfung der Registrierungspflicht von Chipkarten.
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