OLG Köln: Unternehmer haftet für unerwünschte E-Mail-Werbung durch selbständige Werbepartner
Das OLG Köln entschied, dass ein Unternehmen auch dann für unerwünschte Werbung per E-Mail hafte, wenn diese durch einen selbständigen, aber eingegliederten Werbepartner versandt worden sind.
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